Arbeitsgruppe zu Stammzellforschung beauftragt

APA (Archiv/Gindl)
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Es gibt eine erste Reaktion der Politik auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt für die embryonale Stammzellforschung: Der Ministerrat hat am Dienstag Wissenschaftsminister Hahn mit der Leitung einer Arbeitsgruppe zum Thema Bioethik beauftragt. Dieser gehören neben Hahns Ministerium auch das Justiz- und Gesundheitsministerium sowie das Bundeskanzleramt an.

"Der Minister wird in den nächsten Wochen zu einer ersten Arbeitsrunde laden", teilte ein Sprecher Hahns gegenüber der APA mit. Vorrangiges Ziel der nun eingerichteten Arbeitsgruppe soll laut Hahns Sprecher "ein einheitliches Gesetz, sprich die Schließung der vorhandenen Gesetzeslücken" sein. Inhaltliche Festlegungen seien im Ministerrat aber keine getroffen worden.

Nun soll die Herstellung von embryonalen Stammzellen (ES) aus bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibes anfallenden Embryonen in Österreich erlaubt werden. Bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibes anfallende Embryonen müssen derzeit nach einer gesetzlich geregelten, mehrjährigen Frist vernichtet werden. "Die Frage ist nur: Ist es nicht ethisch anständiger und klüger, vorher aus diesen Zellen Wissen, Nutzen und Erkenntnisse zu ziehen, die uns erlauben, Erkrankungen besser verstehen zu können", sprach sich Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen, für die Nutzung der überzähligen Embryonen zu Forschungszwecken im ORF-Radio aus.

Bezüglich des möglichen Missbrauchs von Embryonen verwies Grünewald auf das vom Europarat erlassene Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin ("Bioethik-Konvention"). Darin werde "das Klonen von Menschen" verboten. Allerdings: "Österreich ist dieser Konvention nicht beigetreten, aus völlig unverständlichen Gründen", so Grünewald.

(APA)

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