Vier Schuldsprüche in Linzer Prozess nach Gewalttaten

Nach der Tötung eines Albaners - der mutmaßliche Täter ist noch auf der Flucht - und einer Attacke auf seinen Sohn wurden vier Angeklagte verurteilt.

Nach der Tötung eines 45-jährigen Albaners - der mutmaßliche Täter ist noch auf der Flucht - und einer Attacke, die für seinen Sohn mit schweren Verletzungen endete, sind vier Angeklagte in einem Prozess in Linz Donnerstagnachmittag verurteilt worden. Sie fassten zwischen acht und 24 Monaten zum Teil unbedingter Haft aus. Nur ein Urteil ist rechtskräftig.

Der Vorfall am 13. Oktober des Vorjahres sorgte für Schlagzeilen: Ein 45-Jähriger wurde vor einem Lokal in Linz mit einem an den Kopf gesetzten Schuss aus einer Faustfeuerwaffe geradezu hingerichtet. Der mutmaßliche Schütze, ein 23-Jähriger, ist seither flüchtig.

Drei der am Donnerstag in Linz angeklagten Verdächtigen im Alter von 19, 27 und 28 Jahren sollen gemeinsam mit ihm vereinbart haben, den 45-Jährigen und zwei seiner Freunde zusammenzuschlagen. Hintergrund soll Eifersucht gewesen sein. Bei dem Handgemenge fiel aber der tödliche Schuss. Bereits rund einen Monat vorher, am 7. September, sollen die vier Verdächtigen gemeinsam mit einem weiteren, einem 29-Jährigen, den Sohn des Opfers schwer verletzt haben.

Im Prozess versuchten sie, die ihnen zur Last gelegte Schuld so gut wie möglich abzuschwächen. Die Befragung des sichtlich traumatisierten Opfers in Abwesenheit der vier Angeklagten - das Gericht hatte sich bereits in der Vergangenheit mit ihnen befasst - gestaltete sich schwierig: Er habe nichts mehr zu sagen, betonte der Mann immer wieder und berichtete von mehreren, teilweise bewaffneten Angreifern.

Von etlichen Anklagepunkten wurden die Beschuldigten freigesprochen. Es bleiben Verurteilungen wegen Körperverletzung am 7. September oder am 13. Oktober, in einem Fall auch an beiden Tagen sowie wegen eines Suchtgiftdeliktes. Die jeweiligen Strafen: Zwei Jahre unbedingt, ein Jahr unbedingt, acht Monate, davon zwei unbedingt sowie ein Jahr, davon zwei Monate unbedingt. Letzteres Urteil ist bereits rechtskräftig, alle anderen nicht.

(APA)

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