Ferienwohnungen: Kein Promibonus mehr in Lech

Lech am Arlberg bei Nacht
Lech am Arlberg bei NachtLech Zürs Tourismus GmbH / Lech
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Vor den Gemeindevertretungswahlen am Sonntag wurde der umstrittene Ermessensspielraum bei der Vergabe von Ferienwohnungen abgeschafft.

Lech. Am Ende brauchte es ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und den medienwirksamen Rückzug von neun der 15 Gemeindemandatare in Lech, damit das umstrittene Vorarlberger Raumplanungsgesetz geändert wird. Demnach durften bisher Ferienwohnungen nur „in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ von der Gemeindevertretung oder dem Gemeindevorstand bewilligt werden. Welche diese sind, war aber nicht klar geregelt, sondern Ermessensspielraum einer Kommune. Ein Punkt, der in der Vergangenheit häufig kritisiert wurde – vor allem, weil die Vergabe in manchen Fällen nach einem Promibonus erfolgt sein soll.

Durch eine einstimmig beschlossene Novelle im Landtag wird die Landesregierung ab Ende Mai eine Quote für Ferienwohnungswidmungen festlegen. Sämtliche Entscheidungen sollen von der Gemeindevertretung abgesegnet werden und dadurch transparenter erfolgen. Die Gemeinden müssen zudem Ferienwohnungsregister führen. Der Paragraf, der „besonders berücksichtigungswürdige Gründe“ zuließ, wird abgeschafft.

Seit 22 Jahren im Amt

Entzündet hatte sich der Eklat bei einer Gemeindevertretungssitzung Ende Februar, die mit dem Rückzug von fast zwei Dritteln der Mandatare endete. Und zwar aufgrund des Tagesordnungspunktes „Ferienwohnungen“, den Bürgermeister Ludwig Muxel (ÖVP), der seit 22 Jahren im Amt ist, kurzfristig zu Beginn der Sitzung wieder vom Programm genommen hatte – nach eigenen Angaben hatte er das auf Anraten von Juristen getan. Ursprünglich wollte die Gemeinde in ihrer Sitzung noch vor Inkrafttreten der Novelle des Raumplanungsgesetzes eine Abschaffung der „besonders berücksichtigungswürdigen Umstände“ für die Bewilligung von Urlaubsdomizilen beschließen.

Der Großteil der neun Gemeindevertreter wollte den Rückzug als Protest verstanden wissen. Sie kritisierten den mangelnden Informationsfluss gegenüber der Gemeindevertretung und warfen dem Bürgermeister auch Unehrlichkeit gerade im Hinblick auf Ferienwohnungswidmungen vor. Das Thema war aufgekommen, nachdem in der Öffentlichkeit erneut Fälle von Widmungen für zahlungskräftige Prominente wie etwa Formel-1-Fahrer Sebastian Vettel bekannt geworden waren, der ein Apartment für 3,5 Millionen Euro erworben haben soll. Bereits im Jahr 2013 brachte die angebliche Ungleichbehandlung der Antragsteller in Lech dem Land Vorarlberg ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ein. Seither ist in den Tourismusgemeinden eine Fülle von Ferienwohnungsanträgen eingegangen. Zurzeit sollen es in Lech rund 75 sein.

Muxel selbst reagierte im Übrigen gelassen auf den Rückzug der Mandatare sowie deren Vorwürfe und will sich bei den Gemeindevertretungswahlen am Sonntag erneut zum Bürgermeister wählen lassen. Ob der Informationsfluss mangelhaft war, sei „schwierig zu beurteilen“. Er sei sich „keiner Schuld bewusst“. Sein Bestreben sei immer gewesen, keine weiteren Ferienwohnungswidmungen zuzulassen. Der Novelle des Raumplanungsgesetzes sah Muxel schon vor dem Beschluss mit Erleichterung entgegen, „denn dann besteht Klarheit“.

In Lech wird das Gemeindeparlament mittels Mehrheitswahl bestimmt. Das bedeutet, dass jeder Bürger gewählt werden kann, der das passive Wahlrecht besitzt. In die Gemeindevertretung kommen schließlich jene Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten. Sie (2015: 18 Mandatare) wählen im Anschluss den Bürgermeister. Muxel geht als Favorit ins Rennen.

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