Kärntner Baby gestorben: Vater in U-Haft

Im Bild: Das Eltern-Kind Zentrum E (ELKI) im Klinikikum Klagenfurt.
Im Bild: Das Eltern-Kind Zentrum E (ELKI) im Klinikikum Klagenfurt. APA/GERT EGGENBERGER
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Der 23-Jährige steht im Verdacht, für die Verletzungen seiner Tochter verantwortlich zu sein. Das zwei Monate alte Mädchen ist am Freitag im Klinikum Klagenfurt gestorben.

Ein Richter hat am Dienstag über einen 23 Jahre alten Kärntner Untersuchungshaft verhängt. Der Mann ist verdächtig, seine zwei Monate alte Tochter misshandelt und so schwer verletzt zu haben, dass das Baby am Freitag im Klinikum Klagenfurt starb. Als Gründe für die U-Haft nannte der Richter Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, wie Staatsanwältin Antoinette Tröster sagte.

"Es besteht der Verdacht auf eine schwere Misshandlung des Säuglings mit Todesfolge", sagte Tröster zu dem Fall. Das Landeskriminalamt ermittelt gegen den Vater wegen Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge. Der Paragraf 92 Strafgesetzbuch sieht für einen Fall mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren vor. Die Mutter dürfte ersten Erkenntnissen zufolge nichts mit den Verletzungen des Babys zu tun gehabt haben.

Verletzungen deuten auf Schütteltrauma hin

Eine Obduktion des Säuglings wurde durchgeführt, "eine abschließende Stellungnahme des Gerichtsmediziners steht noch aus", so die Staatsanwältin. Wann das Gutachten vorliegt, lasse sich noch nicht sagen. Die Verletzungen des kleinen Mädchens deuten auf ein Schütteltrauma hin.

In den vergangenen beiden Jahren gab es am Klinikum Klagenfurt sechs schwere Misshandlungsfälle mit Säuglingen. Drei Babys trugen massive Folgeschäden davon und bleiben Pflegefälle. Betroffen von Gewalt sind aber auch ältere Kinder. "2014 mussten wir 15 Kinder nach körperlichen Attacken an meiner Abteilung behandeln, 2013 waren es 16 Patienten", berichtete Günter Fasching, Vorstand der Kinder- und Jugendchirurgie am Eltern-Kind-Zentrum. Insgesamt seien ein bis zwei Prozent der stationären Aufnahmen in seiner Abteilung auf ein Gewaltdelikt zurückzuführen.

(APA)

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