"Verschwinde, Neger": Amnesty kritisiert Österreichs Polizei

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Rassismus(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Menschenrechts-Organisation spricht im aktuellen Bericht von "institutionellem Rassismus". Opfer würden wie Täter behandelt. Beispiele seien nicht nur Cheibani Wague und Bakary J.

Im aktuellen Bericht "Rassistische Diskriminierung im österreichischen Polizei- und Justizsystem" werden mehrere Fälle von Ungleichbehandlung von Migranten und Angehörigen ethnischer Minderheiten durch Polizei und Justiz aufgezeigt. Neben den bereits bekannten Fällen von Cheibani Wague und Bakary J. greift Amnesty International darin etliche weitere Beispiele für "institutionellen Rassismus" auf. Oft wurden von den Behörden Verbrechensopfer wie Täter behandelt. Einige Beispiele aus dem Bericht:

Ein mexikanischer Staatsbürger und Sanitäter in Wien verliert seine Freunde beim Donauinselfest und fragt Polizeibeamte nach dem Weg. Nach rassistischen Beschimpfungen ("Schleich dich! Verschwind, du Scheißausländer!") wird er zu Boden gerissen, verletzt und ins Polizeikommissariat Donaustadt gebracht. Er erhält eine Strafverfügung wegen aggressiven Verhaltens gegenüber Beamten in der Höhe von 140 Euro. Eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird aus Mangel an Beweisen zurückgelegt. Gegen P. wird jedoch Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben. Erst knapp zwei Jahre später wird er freigesprochen.

"Verschwinde, Neger, ich bin Polizist"

K. ist österreichische Staatsbürgerin kongolesischer Herkunft und wird von einem jungen Schwarzen Mann angesprochen, der gerade von einem Zivilfahnder kontrolliert wird. Daraufhin meint der Beamte: "Verschwinde, Neger, ich bin Polizist." Als der junge schwarze Mann weggeht, beschuldigt der Beamte K., mit Drogenhandel zu tun zu haben.

Nach einer Untersuchung stellt sich heraus, dass nichts vorliegt, einige Wochen später wird sie jedoch wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten angezeigt - auf Grundlage eines Berichtes, der von dem nicht im Dienst befindlichen Beamten zwei Tage nach dem Vorfall verfasst worden ist.

Demnach habe sie dem Beamten "einen Stoß verpasst", dass er "beinahe umgefallen wäre". K. wird freigesprochen, die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Der Beamte wiederholt seine früheren Vorwürfe, die Staatsanwaltschaft schließt den Fall ab. Eine Berufung wird abgelehnt.

Ermittlungen einseitig?

Anselm N. wurde in Westafrika geboren und ist österreichischer Staatsbürger. Als er einen Freund abholen will, den er in einem Nachtclub bei einem Einkaufscenter vermutet, parkt er in zweiter Spur. Als er herauskommt stößt er auf ein Pärchen, das bereits auf ihn wartet, da er mit seinem Wagen ihr Auto zugeparkt hat. Er wird vom Begleiter der Frau körperlich angegriffen und verletzt, woraufhin er sich wehrt und bei der Polizei Anzeige erstatten will. Stattdessen wird er selbst wegen gefährlicher Drohung angezeigt, während gegen seinen Angreifer keine Verfahrensschritte eingeleitet wurden. Die Anklage gegen Anselm N., der zu keinem Zeitpunkt einvernommen worden war, wird schließlich fallengelassen.

A., gebürtiger Ghanaer, wird auf der Straße mehrmals von einem Mann fotografiert. Auf die Bitte von A., das Fotografieren zu unterlassen, sagt der Mann: "Ihr seids alle Drogendealer, ich krieg euch noch." A. versucht daraufhin, dem Mann die Kamera zu entreißen, woraufhin er von dessen Frau mit Pfefferspray besprüht und schließlich mit einem Baseballschläger attackiert wird. Die von zwei Passanten gerufene Polizei kümmert sich jedoch nur um A. und nimmt keine weiteren Personalien auf. Eine Anklage gegen das mutmaßliche Angreiferpärchen wird daher bald fallen gelassen.

Von Polizisten verwechselt

Yussuf Khassim stammt aus Burundi und lebt in Österreich. Nachdem er in einem Linzer Restaurant zu Abend gegessen hatte, stoßen ihn sieben Polizisten in Zivilkleidung im Zuge einer Drogenrazzia zu Boden, schlagen und treten ihn. Khassim wird verhaftet in ein Polizeikommissariat gebracht und nach kurzer Zeit wieder freigelassen, nachdem man zugibt, ihn verwechselt zu haben. Eine Entschuldigung wird nicht angeboten, der Staatsanwalt weigert sich trotz Zeugenaussagen, gegen die Beamten Anklage zu erheben. Stattdessen wird Khassim wegen Verleumdung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.

Khassim wird in beiden Anklagepunkten schuldig gesprochen und erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 360 Euro. Nach dem Verfahren werden auch noch die Zeugen wegen Verleumdung angeklagt, fünf von ihnen verurteilt. Abgeschreckt von dieser Erfahrung, verzichtet Khassim auf eine Berufung.

(APA)

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