Ferienhaus zur Cannabis-Plantage: Alle Angeklagten verurteilt

Fünf junge Männer bauten 200 Pflanzen an und produzierten rund sieben Kilo Cannabis.

Alle fünf Angeklagten sind bei einem Prozess in Salzburg wegen Verstoßes nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt worden. Der Hauptbeschuldigte erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von 24 Monaten, davon vier Monate unbedingt. Seine Mittäter erhielten bedingte Haftstrafen im Ausmaß von zehn, acht und sechs Monaten. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Fünf Männer im Alter von 24 bis 31 Jahren hatten vorigen Sommer ein Ferienhaus in Maria Alm im Pinzgau eigens für die Errichtung einer Indoor-Cannabis-Plantage angemietet. Im September ernteten sie rund sieben Kilogramm Cannabiskraut, doch dann flog der Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz auf. Die fünf Beschuldigten zeigten sich am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg reumütig geständig.

Die Plantage nahm alle Räume des Ferienhauses in Anspruch. "Wir konnten dort gar nicht übernachten, weil alles so voll war", schilderte der 26-jährige Hauptbeschuldigte. Der Oberösterreicher, der derzeit eine Therapie absolviert, war der Ideenträger des Projektes. Seine Motivation: "Ich wollte nicht mehr so viel Geld für 'Gras' ausgeben. Ich habe damals viel geraucht. Ein Gramm hat zehn Euro gekostet", sagte er zur Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Daniela Meniuk-Prossinger.

Der Hauptbeschuldigte rekrutierte Freunde als Anbau- und Erntehelfer. Die Kenntnis dazu erwarb er sich im Internet. Ein 28-jähriger Finanzdienstleister, ein gebürtiger Niederösterreicher, übernahm die Rolle des Finanziers. Die Utensilien für die Plantage, die mit einem Kleinbus von Wien in den Pinzgau gekarrt wurden, kosteten immerhin 15.000 Euro, die Miete für das Haus verschlang monatlich 700 Euro. Ein 24-jähriger Bosnier half dem Erstangeklagten beim Aufbau der Plantage. Ein 31-jähriger Pinzgauer war aufgrund der Nähe seines Wohnortes zum Gießen der 200 Pflanzen eingeteilt, und ein 27-jähriger Oberösterreicher übte sich stundenweise als Erntehelfer.

Geplant war, dass der "Ideenträger" sowie der "Finanzier" und der "Gärtner" einen gewissen Prozentsatz der Ernte erhalten, und die anderen einige Hundert Gramm als Geschenk für die Mithilfe. "Die gesamte Ernte wurde beschlagnahmt", erklärte Staatsanwalt Alexander Winkler. "Das war ein großer Unfug, eine grenzenlose Naivität, sie haben nicht an die Konsequenzen gedacht", resümierte einer der Verteidiger.

(APA)

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