Wien: Was es kostet, wenn die Behörde schläft

(c) Die Presse (Teresa Zötl)
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Drei Konzerne – einer steht im Teileigentum der Stadt Wien – errichten in Mariahilf ein Wohnhaus. Den privaten Eigentümern des Nachbar-Hauses entsteht ein Schaden von 625.900 Euro. Die Baupolizei schaut weg.

Johannes Job erinnert sich noch gut an den 29. Juni 2006. Nach einem anstrengenden Arbeitstag wollten er und seine Frau Pia in ihrer Mariahilfer Eigentumswohnung einen ruhigen Abend verbringen. Wollten, denn: „Der Boden und das gesamte Haus zitterten.“ Auf dem Nachbargrundstück Marchettigasse 8 waren Arbeiter dabei, Stahlpfeiler in den Boden (und irrtümlich in das Fundament ihres Hauses) zu rammen. Anlass war der Bau eines Hauses für Vorsorgewohnungen. An diesem Tag begann für die Jobs und die 13 anderen Wohnungseigentümer des historischen Ensembles aus Biedermeierhäuschen ein nicht enden wollender Spießrutenlauf zwischen kostspieligen Baufehlern, Behördenirrtümern und juristischen Spitzfindigkeiten.

Auf 625.900 Euro beziffert ein Sachverständiger die Sanierungskosten des Gebäudes, dessen Revitalisierung 1992 mit dem Stadterneuerungspreis ausgezeichnet worden ist. Nun kippt die Feuermauer, Ziegel, Fensterrahmen, Dachträger und Böden brechen. Hinzu kommt ein Rechtsstreit mit den Bauherren, der die Geschädigten bisher 50.000 Euro an Anwaltskosten und 80.000 Euro für Sachverständige gekostet hat. Der Fehlbetrag aus entgangenen Mieten – vor dem Schaden wohnten hier prominente Journalisten und Diplomaten – dürfte mindestens ebenso hoch sein. Erhalten haben die Geschädigten aber nur 26.503,20 Euro aus einer Haftpflichtversicherung. Die Wohnungseigentümer fühlen sich von den beteiligten Konzernen hingehalten und von der Bauaufsicht nicht ausreichend geschützt. Sie vermuten, dass ihre millionenschweren Gegner damit kalkulieren, dass ihnen irgendwann Nerven und Mittel ausgehen. Und die Zeit. Ende Juni verjährt die Angelegenheit.

Die „Gegner“ sind (Ex-)Eigentümer Credo Immobilien (vormals Constantia Immobilien; Jahresumsatz: 47,5 Mio. Euro), Generalunternehmer Süba (24 Mio.) und Bauführer Porr Hochbau (230 Mio.). Mit dem Verweis auf „laufende Verfahren“ war keines der drei Unternehmen zu einer Stellungnahme bereit.

Aufklärungswürdig ist die Angelegenheit, weil ein Baugrundgutachter, noch bevor die Bagger aufgefahren sind, vor Schäden am Nachbaraltbau gewarnt und eine Festigung des Erdreichs in Form einer Hochdruckbodenvermörtelung (Kosten: 400.000 Euro) oder eines sogenannten Bohrträgerverbaus empfohlen hat. Gutachter stellten jedoch nachträglich fest, dass keine der Maßnahmen zum Einsatz kam. Trotzdem erteilte die Baubehörde die Baugenehmigung.

Gutachterkritik an Baubehörde

Noch am Abend des 29. Juni, also des ersten Arbeitstags, sprach die Feuerwehr ein Benutzungsverbot für eine Wohnung des bedrohten Altbaus aus: Die Feuermauer war aufgeplatzt, ein Fensterbrett zerrissen. Einen Monat später erteilte die Baupolizei die Erlaubnis zur Weiterarbeit – wieder ohne dass die empfohlene Sicherung des Nachbarfundaments von den Bauherren durchgeführt worden war. Im Gegenteil: Vielmehr erteilte die MA 37/6 den Geschädigten per Bescheid den Auftrag, ihr Fundament auf eigene Kosten zu sichern sowie die Schäden zu sanieren. Begründung: Erstens sehe das die Bauordnung so vor und zweitens hätten die Wohnungseigentümer die „Unterfangung“ ihrer Fundamente vor Baubeginn abgelehnt.

Ein Gerücht, das die Geschädigten als Lüge zurückweisen und das laut einer schriftlichen Stellungnahme des Baugrundgutachters im Rahmen einer Baubesprechung vom Generalunternehmer Süba gestreut worden ist. Die Süba will das nicht kommentieren. Als die Lage zwischen den Streitparteien zu eskalieren drohte, ließen die Beteiligten ein Obergutachten erstellen. Darin stellte der beauftragte Ziviltechniker folgendes fest. Erstens: „Der Großteil der am Haus Marchettigasse 6 aufgetretenen Schäden sind auf die Bauführung im Zuge des Neubaus auf ON 8 zurückzuführen.“ Zweitens: „Die Baubehörde trifft das Versäumnis, (...) keine Auflagen erteilt zu haben, die Bauverfahren, die mit Erschütterungen verbunden sind, zu untersagen.“ Drittens: „Der Baubehörde ist anzulasten, nach dem Eintreten der ersten Schäden, trotz vorauszusetzender Kenntnis der geplanten Bauverfahren, weiteres Rammen nicht per Bescheid bzw. Auflage untersagt zu haben.“ Viertens: Der Auftrag der MA 37/6 an die Wohnungseigentümer, das Fundament auf eigene Kosten zu sanieren, „trifft den falschen Adressaten (Verursacherprinzip!).“ In diesem Zusammenhang zumindest erklärungsbedürftig ist, dass die Gemeinde Wien über die Stadtwerke Holding 4,08 Prozent der Porr-Stammaktien hält.

Schädiger klagen Geschädigte

Bei Porr will man dieses Detail wie das gesamte Verfahren nicht kommentieren. Die Baupolizei weist einen Zusammenhang zwischen ihrer Entscheidung und der Beteiligung der Stadt am Porr-Konzern „entschieden zurück“.

Doch die Wohnungseigentümer, unter denen sich selbst Juristen, Finanzberater und Bauunternehmer befinden, werden noch weiter unter Druck gesetzt. Am Landesgericht für Zivilrechtssachen reichen die Projektpartner ohne Eigentümer Credo nämlich eine Klage gegen die Geschädigten ein. In der Klagsschrift argumentiert man, dass man ein „rechtliches Interesse zur Feststellung“ habe, dass die Kläger nicht zur Entfernung jener Stahlträger verpflichtet sind, die erstens die Grundstücksgrenzen verletzt, zweitens die Erschütterungen ausgelöst und drittens die Fundamente des Nachbarhauses beschädigt haben. Man wolle damit vermeiden, dass den Bauherren gegenseitige Regressansprüche und damit enorme Kosten entstehen. Oder in anderen Worten: Für eine Abschlagszahlung von 21.000 Euro mögen die 14 geschädigten Eigentümer einen um ein Vielfaches höheren Schaden akzeptieren. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die geschädigten Wohnungseigentümer wollen sich nun nicht mehr länger hinhalten lassen und rechtzeitig vor der Verjährung klagen. Vielleicht noch diese Woche. Angesichts des enormen Sachschadens werden sie aber allein für die Gerichtsgebühr noch einmal tief in die Tasche greifen müssen. Klagskosten: 30.000 Euro.

AUF EINEN BLICK

Das Haus Marchettigasse 2–6
gewann einst den Wiener Stadterneuerungspreis. Heute sind einige Wohnungen nicht mehr bewohnbar. Beim Bau des Nachbarhauses (am Foto links) machte man Fehler, die einen Schaden von über 600.000 Euro verursachten. Geld, auf das die geschädigten 14 Miteigentümer des Hauses bis heute warten. [Zötl]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2009)

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