OGH: Angeblicher Auftragskiller wird nicht ausgeliefert

Im Justizpalast wurde der Beschluss zur Auslieferung aufgehoben.
Im Justizpalast wurde der Beschluss zur Auslieferung aufgehoben. Bruckberger
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Der Russe Anatoly R., dem mehrere Auftragsmorde vorgewerfen werden, wird von Österreich vorerst nicht an seine Heimat ausgeliefert. Der OGH hat einen Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts aufgehoben.

Ein angbelicher russischer Auftragskiller, der seit Februar 2014 in Wien in Haft sitzt, darf doch nicht nach Russland ausgeliefert werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch den Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) zu seiner  Auslieferung an die russischen Behörden aufgehoben. Der Fall wurde dem OLG zu einer neuerlichen Entscheidung zurückgewiesen. Dem Mann wird vorgeworfen, im Raum Nowosibirsk für mehrere Morde verantwortlich zu sein. Er selbst sieht sich politisch verfolgt.

Nun wurde der Beschluss des OLG in einer öffentlichen Verhandlung im Justizpalast aus formalen Gründen aufgehoben und das OLG aufgetragen, "gesetzeskonform" vorzugehen, wie der Vorsitzende des OGH-Senats, Kurt Kirchbacher, in seiner Urteilsbegründung sagte. Die Generalprokurator hatte das Urteil im Vorfeld kritisch gesehen und eine Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes eingebracht.

Vorwürfe: Auftragsmorde, Erpressung

Anatoly R., der unter einem falschen Namen in Wien gelebt und bei einer Baufirma gearbeitet hatte, war im Februar 2014 nach einem gezielten Hinweis von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen worden. Er soll in Sibirien der berüchtigten "Trunov-Brigade" angehört haben und von 1997 bis 2004 neben Auftragsmorden auch für Schutzgeld-Erpressungen, Waffenhandel und Bestechung von Amtsträgern verantwortlich gewesen sein, ehe er sich ins Ausland absetzte. R. bestreitet das. Er sieht sich dagegen als Kritiker, der Korruption aufgedeckt habe und dafür nun von der russischen Justiz "mundtot" gemacht werden soll.

Im Jänner hatte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Auslieferung für zulässig erklärt, nachdem Russland schriftlich eine Art "Garantieerklärung" für Anatoly R. abgegeben hatte. Dieser darf demnach nach seiner Überstellung nicht unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen inhaftiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass seine körperliche Integrität unangetastet bleibt.

Sein Rechtsvertreter Elmar Kresbach hatte in der Verhandlung am Mittwoch jedoch nachdrücklich davor gewarnt, dem Ansinnen Russlands stattzugeben. "Wenn man schon ein schlechtes Gefühl hat wie das OLG, dann liefere ich einfach nicht aus", sagte Kresbach. Sein Mandant würden in Russland kein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechte und unmenschliche Haftbedingungen erwarten.

"Justizsystem auf dem Prüfstein"

Er bezog sich dabei unter anderem auf Feststellungen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Denn sollte dem Mann etwas in russischer Haft passieren, "dann ist das nicht mehr gut zu machen", erklärte der Anwalt. "Bei diesem Auslieferungsverfahren steht das Justizsystem auf dem Prüfstein", sagte Kresbach, der zum Auslieferungsgesetz bei Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht hat.

Der Auslieferungsbeschluss des OLG war an gewisse Auflagen geknüpft. So wäre der österreichischen Vertretung in Russland das Gefängnis zu benennen gewesen, in das der mutmaßliche mafiöse Auftragskiller gebracht werden sollen. Eine allfällige Verlegung wäre der Botschaft mitzuteilen gewesen, die - ebenso wie die Angehörigen des Mannes - R. jederzeit besuchen darf. Er hätte zudem jederzeit seinen Verteidiger kontaktieren und sich mit ihm unüberwacht besprechen dürfen. Diese Punkte wurden dem OLG gegenüber von den russischen Behörden zugesichert.

(APA)

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