Angeblich unrechtmäßige Erbschaft an Gut Aiderbichl

Aiderbichl-Chef Michael Aufhauser (rechts), ein Aucherochse und David Hasselhoff.
Aiderbichl-Chef Michael Aufhauser (rechts), ein Aucherochse und David Hasselhoff. EPA
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Die Gut Aiderbichl Privatstiftung sieht sich im Falle einer Unrechtmäßigkeit selbst als Geschädigte. Die Staatsanwaltschaft Ried führt Ermittlungen gegen zumindest zwei Beschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ermittelt wegen eines möglicherweise unrechtmäßig erstellten Testamentes in Millionenhöhe zugunsten von Gut Aiderbichl. Einem greisen Tierliebhaber, der seinen Hof der Privatstiftung übertragen hatte, soll ein Testament vorgelegt worden sein, über dessen Inhalt er nicht im Klaren gewesen sei. Die Stiftung schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an.

Das Ermittlungsverfahren sei wegen des Verdachtes des schweren Betruges, der Urkundenfälschung und der Fälschung von Beweismitteln anhängig, berichteten die "Salzburger Nachrichten". Demzufolge würden ein Mann und seine Schwester als Beschuldigte geführt, die im Umfeld der Tiergnadenhöfe von Michael Aufhauser tätig waren. Einer Anzeige von Oktober 2014 zufolge soll der Mann, der offenbar Verwalter des übertragenen Gutshofes im oberösterreichischen Innviertel war, im Sommer 2010 einen Testamentsvordruck, demzufolge die Gut Aiderbichl Privatstiftung Alleinerbin war, dem damals über 80-jährigen Deutschen übermittelt haben.

Hof des Mannes wurde zum Gnadenhof

Der inzwischen verstorbene Erblasser soll laut der Anzeige, die dessen Bruder eingebracht hatte, das Testament als bereits Bettlägeriger unterzeichnet haben. Dadurch habe die Stiftung 4,7 Millionen Euro, Sparbücher im Wert von 550.000 Euro sowie ein Wertpapierdepot in Höhe von 1,5 Millionen Euro geerbt. Der Bruder des Verstorbenen ortet der Anzeige zufolge eine zumindest zweifelhafte Testierfähigkeit. Der Testamentsunterzeichner sei sich über den Inhalt des Testaments nicht im Klaren gewesen. Zudem habe der beschuldigte Mann damals drei Bauarbeiter, die sich auf dem Hof befanden, als Testamentszeugen angeheuert. Dieser habe die Arbeiter im Nachhinein das Testament unterschreiben lassen.

Die beschuldigte Schwester der Verwalters soll laut "Salzburger Nachrichten" auch Gut-Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser und einen hochrangigen Mitarbeiter belastet haben. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Ried, Ernestine Heger, bestätigte, dass Ermittlungen anhängig seien. Weitere Angaben machte sie nicht. Von der Guts- und Stiftungs-Gesamtverwaltung von Aiderbichl mit Sitz in Salzburg, heißt es, man habe sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen: "Wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, waren wir die Geschädigten."

In der "Anschlusserklärung" der Gut Aiderbichl Stiftung Privatbeteiligte an die Staatsanwaltschaft heißt es vom Anwalt der Stiftung, der Verstorbene habe mehrere Notariatsakte zugunsten der Gut Aiderbichl Stiftung getroffen, "die Testierfähigkeit war nie zweifelhaft". Die Stiftung habe das übernommene Vermögen dem Wunsch des Mannes entsprechend verwendet und den Hof in Oberösterreich als "Gnadenhof für Tiere" renoviert. Aufgrund der Kosten der Renovierung und des laufenden Betriebs drohe der Stiftung "erheblicher Schaden", falls das Testament nicht dem Gesetz gemäß zustande gekommen sei.

Aiderbichl-Chef dementiert Höhe des Erbes

Gnadenhof-Gründer Michael Aufhauser dementiert in einer Stellungnahme, dass die Erbschaft des mittlerweile verstorbenen Tierliebhabers insgesamt 1,3 Millionen Euro betragen habe. Der Mann habe in notariellen Verfahren der Stiftung Zuwendungen bereitgestellt, sodass Aiderbichl bis zum Jahr 2020 jährlich 330.000 Euro erhalte.

Ab dem Jahr 2020 müsse Gut Aiderbichl selbst die Kosten tragen, sagte Aufhauser. Es stimme nicht, dass die Stiftung 4,7 Millionen Euro und Sparbücher im Wert von 550.000 Euro sowie ein Wertpapierdepot in Höhe von 1,5 Millionen Euro geerbt habe (insgesamt rund 6,7 Mio. Euro, Anm.), betonte er. "Es geht um ein Erbe von insgesamt 1,3 Millionen Euro. Alles, was Herr V. zu Lebzeiten verfügt hat, wurde mit Ausnahme des Testamentes immer im Notariatsakt geschaffen."

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