Das Landesverwaltungsgericht gab einer Bürgerinitiative, die einer Volksbefragung fordert, recht. Das Votum könnte parallel zu den Landtagswahlen stattfinden.
Im Streit um die Linzer Eisenbahnbrücke dürfte es nun doch eine Volksbefragung geben. Das Landesverwaltungsgericht gab am Freitag einer entsprechenden Beschwerde einer Bürgerinitiative statt. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ), der die Befragung zuvor abgelehnt hatte, kündigte an, auf Rechtsmittel zu verzichten und schlägt den oberösterreichischen Wahltag als Termin für das Votum vor.
Die Initiative "Rettet die Linzer Eisenbahnbrücke" sammelte zuletzt 872 Unterstützungserklärungen für eine Volksbefragung. Das Stadtstatut sieht als nächsten Formalschritt vor, dass eine Bürgerinitiative kundgemacht werden muss. Wenn diese 3000 Personen unterschreiben, kommt die Sache in den Gemeinderat. Luger hatte die Kundmachung zunächst abgelehnt, nun wurde sein Bescheid aber vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben.
"Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist für mich bindend", so Luger in einer ersten Stellungnahme. Er verzichte auf weitere Rechtsmittel und schlage vor, am Tag der Landtags- und Kommunalwahlen, dem 27. September, eine Volksbefragung abzuhalten. Der Bürgermeister will die anderen Parteien in der kommenden Woche zu einem Gespräch dazu einladen.
Abriss oder Neubau?
Damit ist aus Sicht der Plattform zur Rettung der (alten) Linzer Eisenbahnbrücke der Weg offen für eine Entscheidung der Linzer Bevölkerung über die Zukunft des Bauwerkes und sie geht davon aus, dass die Mehrheit für den Erhalt stimmen wird.
Der Streit um die Brücke schwelt bereits jahrelang. Die 114 Jahre alte Donauquerung ist sanierungsbedürftig. Die Stadt will sie abreißen und eine neue bauen. Ein französisches Architektenbüro hat den international ausgeschriebenen Wettbewerb dafür gewonnen (Entwurf im Bild oben). Die neue Brücke soll maximal 60 Millionen Euro kosten und bis 2020 fertig sein.
(APA)