15-Jähriger bei Segelunfall getötet: Staatsanwalt ermittelt

Der Katamaran, mit dem Vater und Sohn verunglückt sind, wird nun untersucht.
Der Katamaran, mit dem Vater und Sohn verunglückt sind, wird nun untersucht.APA/LPD BURGENLAND
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Nach dem Unfall am Neusiedler See wird eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Vater des getöteten Jugendlichen untersucht.

Nach dem Segelunfall am Neusiedler See, bei dem ein 15-jähriger Oberösterreicher starb, ermittelt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Der Bursch war mit seinem Vater am See unterwegs gewesen. "Es gibt einen Verdacht, dass die Sorgfaltspflicht verletzt worden ist", bestätigte Roland Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Mittwoch einen Bericht der Wochenzeitung "BVZ".

Der 15-Jährige hatte mit seinem Vater am 26. Mai eine Segeltour mit einem Katamaran unternommen. Bei starkem Wind war das Boot gekentert, Vater und Sohn landeten im Wasser. Laut Polizeiangaben gelang es zunächst beiden, sich in das Boot zu retten. Als der 15-Jährige nochmals in den See sprang, um eine Leine zu lösen, wurde er von einer Welle erfasst und vom Boot weggetrieben.

Der Mann warf seinem Sohn ein Rettungskissen zu und sprang ihm nach, konnte ihn jedoch nicht mehr erreichen. Er schaffte es zum Boot zurück und setzte einen Notruf ab. Die Feuerwehr rettete den Vater und barg den Katamaran. Der Sohn blieb jedoch verschwunden. Seine Leiche wurde erst im Zuge einer groß angelegten Suchaktion nach einer Woche im See gefunden.

Gutachten sollen Klarheit schaffen

Bei der Obduktion wurde Ertrinken als Todesursache festgestellt. "Der junge Mann war 15 Jahre alt. Der Vater ist erziehungsberechtigt und verantwortlich", so Koch: "Es gibt Hinweise darauf, dass der Vater nicht so sorgfaltsgemäß gehandelt hat, wie er hätte handeln sollen. Es wird jetzt überprüft, ob diese Hinweise sich bestätigen oder nicht."

Zur Klärung wurde ein gerichtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Durch ein weiteres Sachverständigengutachten soll überprüft werden, ob das Segelboot allen Anforderungen entsprochen habe oder ob vielleicht ein technisches Gebrechen vorlag.

(APA)

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