Sechsjährige vergewaltigt: Haft für Soldaten

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Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs erhielt ein britischer Elitesoldat neun Jahre Gefängnis.

Innsbruck. Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs ist am Dienstag im Landesgericht Innsbruck ein britischer Elitesoldat (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Die Strafe fiel hart aus: neun Jahre Haft. Der 30-Jährige war im November in Neustift im Stubaital in ein Einfamilienhaus eingedrungen und über ein sechsjähriges Mädchen hergefallen.

Richter Norbert Hofer stufte das Verbrechen als „übelsten Missbrauch des körperlichen Wohles eines Kindes und des Hausrechts der Familie“ ein. Und: „Es ist nicht möglich, ein angemessenes Urteil für so eine Tat zu finden.“ Über das Strafausmaß sagte er: „Mit diesem strengen Urteil wollen wir ein Zeichen setzen. Derartiges Verhalten tolerieren wir nicht.“

Zur Tatzeit betrunken

Weiters erklärte Richter Hofer: Mit dem Adventure Camp der britischen Armee, das jedes Jahr im Stubaital stattfindet und an dem auch der 30-Jährige teilgenommen hatte, gebe es immer wieder Probleme. Auch heuer sei bereits der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen einen Soldaten erhoben worden.

Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt. Und die Familie um Verzeihung gebeten: „Ich übernehme die volle Verantwortung für meine Taten und möchte mich bei dem Mädchen und seiner Familie entschuldigen.“ Er sei zur Tatzeit betrunken gewesen. Der 30-Jährige erzählte auch von sexuellen Übergriffen innerhalb der britischen Armee.
Die Eltern des Opfers gaben als Zeugen an, dass es dem Kind den Umständen entsprechend wieder gutgehe.

Zweiter Soldat verdächtig

Zu der von Richter Hofer angesprochenen zweiten Strafsache erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr nach Prozessende: Der Vorfall habe sich wenige Tage vor der Vergewaltigung der Sechsjährigen in Neustift im Stubaital ereignet. Der betreffende Soldat soll sich in einem Hotel an einer schlafenden Frau vergangen haben bzw. soll dies versucht haben. Das Opfer sei aufgewacht, der Brite habe abgelassen.

Österreich hat Großbritannien um Übernahme der Strafverfolgung gebeten. Daher werde es hier zu keinem Verfahren kommen. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2015)

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