Rechnungshof: Weibliche Häftlinge benachteiligt

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Weibliche Häftlinge dürfen in Österreich weniger arbeiten als männliche Insassen, kritisiert der Rechnungshof. Auch bei der Weiterbildung sind sie im Hintertreffen.

Weibliche Häftlinge werden im Strafvollzug gegenüber männlichen Insassen benachteiligt. Wie der Rechnungshof (RH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht über die Jahre 2008 bis 2013 feststellt, sind in Bezug auf Ausbildung und Beschäftigung die Rahmenbedingungen für in den landesgerichtlichen Gefangenenhäusern in Haft befindliche Frauen deutlich ungünstiger.

Konkret beanstandet der RH, dass weibliche Häftlinge eine niedrigere tägliche Arbeitszeit aufweisen und damit mehr Zeit in ihren Zellen verbringen müssen als männliche Gefangene. Während bei Insassinnen im Jahr 2013 im Durchschnitt 1,86 Arbeitsstunden pro Tag verzeichnet wurden, waren es bei Männern 2,21. Grundsätzlich ist im Prüfzeitraum 2008 bis 2013 die Arbeitszeit bei weiblichen Insassen um 1,9 Prozent stärker zurückgegangen als bei Männern.

Hinsichtlich Weiterbildungsmaßnahmen zugunsten weiblicher Häftlinge habe das Justizministerium das Potenzial "auch bei kürzer dauernden Ausbildungen nicht ausgeschöpft", bemängelt der RH. Dass dem Gleichstellungsaspekt damit nicht in vollem Umfang Rechnung getragen wurde, führt der RH nicht zuletzt darauf zurück, dass die unmittelbar für die Umsetzung Verantwortlichen - die mittlerweile aufgelöste Vollzugsdirektion sowie die Leiter der jeweiligen Justizanstalten - in entsprechende Maßnahmen nicht eingebunden waren.

Kritik an Ex-Justizministerinnen

Kritik üben die Prüfer in diesem Zusammenhang explizit an der Spitze im Justizministerium, wobei sich diese auf die ehemaligen Ministerinnen Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) und Beatrix Karl (ÖVP) bezieht, die Mitte Dezember 2013 von Wolfgang Brandstetter abgelöst wurde: "Die Ressortleitung hatte in ihrer Funktion als haushaltsleitendes Organ der Verwaltung keine Vorgaben zur Entwicklung von Gleichstellungsziel, Gleichstellungsmaßnahmen und Indikatoren gemacht und damit ihre Verantwortung nicht entsprechend wahrgenommen."

Positiv vermerkt der RH, dass angehende Justizwachebeamte in der Grundausbildung inzwischen in den Besonderheiten des Frauenstrafvollzugs und im Gender-Mainstreaming geschult wurden. Außerdem wurden 2013 und 2015 in zwei weiteren Justizanstalten - nämlich in Korneuburg und Eisenstadt - eigene Frauenabteilungen eingerichtet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Anzahl von weiblichen Häftlingen von 454 im Jahr 2008 auf 559 im Jahr 2013 erhöht hat.

(APA)

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