Vorarlberg: Vorgehen gegen Bettler "zu streng"

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Die Vorarlberger Volksanwältin Gabriele Strele fordert von den Behörden "mehr Augenmaß" beim Vorgehen gegen Bettlern.

Die Vorarlberger Volksanwältin Gabriele Strele hat am Mittwoch von den Behörden "mehr Augenmaß" in ihrer Vorgehensweise gegenüber Bettlern gefordert. Bettler würden im Vergleich zu anderen Beschuldigten in Verwaltungsstrafverfahren viel strenger bestraft, sagte Strele gegenüber dem ORF Vorarlberg. Aggressives und organisiertes Betteln sind in Vorarlberg gemäß Landessicherheitsgesetz verboten.

Allerdings sei der Interpretationsspielraum offenbar breit, sagte Strele. Beispiele, wie Nachgehen, das Ziehen am Arm oder von Haus zu Haus betteln, seien zwar angeführt, die Polizei glaube aber anscheinend auch das Betteln mit ausgestrecktem Arm bestrafen zu müssen. Polizei und Bezirkshauptmannschaften würden "über das Ziel hinausschießen". Wo andere zunächst nur ermahnt würden, bekämen Bettler Geld- und Haftstrafen.

"Wegweisendes" Urteil des Landesverwaltungsgerichtes 

Strele begrüßte in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes als "wegweisend". Dieses hatte eine von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wegen aggressiven Bettelns verhängte Geldstrafe und ein Strafverfahren gegen eine rumänische Frau aufgehoben. Die Frau hatte mit ausgestreckter Hand um Geld gebeten. Da sie dabei Passanten weder berührt noch beschimpft oder verfolgt hatte, sah das Verwaltungsgericht den Tatbestand nicht als erfüllt an.

Zudem kritisierte die Landesvolksanwältin den hohen Aufwand, den Polizei und Bezirkshauptmannschaften in ihrem Vorgehen gegen Bettler an den Tag legten. Dieser stünde in keinem Verhältnis, betonte Strele und kündigte an dem Landtag eine Präzisierung der Anwendungsbeispiele im Landessicherheitsgesetz vorzuschlagen, sobald die Stellungnahmen der Behörden im Beschwerdeverfahren bei der Landesvolksanwaltschaft eingelangt seien.

Das Landesverwaltungsgericht behandelt laut ORF Vorarlberg derzeit rund 40 Beschwerden von Bettlern. Sie wehren sich damit gegen hohe Strafen und berufen sich auf die Menschenrechtsdeklaration, die es erlaubt, öffentlich auf die eigenen Not hinzuweisen. Die Polizei hingegen wirft den Bestraften vor, aggressiv und organisiert gebettelt zu haben.

(APA)

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