Prügel gegen Asylwerber: Bettler schuldig gesprochen

Auslöser war offenbar ein Streit um Bier. Der verprügelte Iraker erlitt mehrere Brüche im Gesicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Prozess gegen fünf Bettler sind Montagabend am Landesgericht Salzburg die Urteile ergangen. Vier Rumänen wurden nicht gemäß der Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, sondern wegen Raufhandels schuldig gesprochen. Sie erhielten Freiheitsstrafen von einem Monat bis drei Monate auf Bewährung. Ein Beschuldigter wurde freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig. Die Rumänen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren sollen am 6. Oktober in der Stadt Salzburg einen Asylwerber aus dem Irak verprügelt haben, nachdem dieser die Gruppe um ein Bier gefragt hatte. Vier Angeklagte bekannten sich nicht schuldig.

Zu der Prügelattacke kam es auf dem Südtiroler Platz vor dem Hauptbahnhof. Dort hatten sich die miteinander verwandten Rumänen am Abend getroffen, um Bier zu trinken. Nachdem der 27-jährige Asylwerber laut Anklage die Gruppe um eine Bier gefragt hatte, hat ihn einer der Männer mit Bier angespritzt und versucht, auf ihn einzutreten. Der Iraker ergriff die Flucht. "Alle fünf Angeklagten haben ihn verfolgt. Er ist gestolpert. Letztlich sind alle fünf in äußerst brutaler Art und Weise auf das am Boden liegende Opfer losgegangen. Sie schlugen und traten auf den Mann ein, auch auf seinen Kopf", schilderte Staatsanwalt Robert Holzleitner.

Der Iraker wurde schwer verletzt, vor allem im Gesicht: Er erlitt jeweils einen linksseitigen Jochbein-, Jochbogen-, Augenhöhlen- und Kieferhöhlenwandbruch. Polizisten und ein Soldat beobachteten den Vorfall. Die Beamten nahmen die bisher unbescholtenen Bettler fest und verhängten Untersuchungshaft.

Erstangeklagter geständig

Nur der 18-jährige Erstangeklagte zeigte sich vor Richterin Madeleine Vilsecker zum Vorwurf der schweren Körperverletzung geständig, auch wenn er eine Absichtlichkeit bestritt. "Der Mann hat uns ein Bier genommen", sagte er. "Mein Kollege hat gefragt, warum er das nimmt." In der Folge sei es zwischen seinem "Kollegen" und dem Iraker zu einer Auseinandersetzung gekommen. "Dann ist er weggelaufen, er war betrunken."

Während des Laufens sei der Asylwerber gestürzt, von diesem Sturz könnten die schweren Gesichtsverletzungen stammen, meinte der 18-Jährige. "Er ist gestolpert und mit dem Gesicht auf den Asphalt gefallen." Als der Iraker wieder aufgestanden sei, habe er ihm zwei oder drei Fußtritte gegen den Oberschenkel versetzt, gestand der Beschuldigte ein und belastete auch den Drittangeklagten: Auch dieser habe den 27-Jährigen geschlagen, er wisse aber nicht, wohin.

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