Frau erstochen: Pongauer Wirt muss in Anstalt

Laut Gerichtsgutachten ist der Mann wegen seiner Alkoholerkrankung zurechnungsunfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 65-jährige Seniorwirt aus dem Pongau, der seine 58-jährige Frau am 8. Juli erstochen haben soll, wird in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Das haben die Geschworenen bei dem heutigen Prozess in Salzburg einstimmig entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger die Entscheidung seinem Mandanten erst erklären muss. Laut Gerichtsgutachten ist der Wirt wegen seiner Alkoholerkrankung zurechnungsunfähig.

Auslöser der grausamen Tat soll ein Konflikt zwischen dem späteren Opfer und dem 65-Jährigen wegen seiner Alkoholisierung gewesen sein, schilderte Staatsanwalt Andreas Allex. Die Senior-Wirtin wählte kurz vor der Tat gleich zweimal den Notruf der Polizei. Ihr Mann sei betrunken und würde sie und die Serviererin beschimpfen, schilderte sie beim ersten Anruf um 7.13 Uhr. Zwei Polizisten fuhren zum Hotel und trafen dort um 7.28 Uhr und damit rund 15 Minuten vor der eigentlichen Bluttat ein. Da aber die 58-Jährige angab, sie sei von ihrem Mann weder tätlich angegriffen noch bedroht worden, und sich der Mann vor den Beamten ruhig und freundlich verhielt, rückten die Beamten um 7.37 Uhr wieder ab.

Doch kaum waren die Polizisten abgezogen, begann der Mann neuerlich herumzuschreien. Er sagte zu seiner Frau, sie sehe ja, dass die Polizei keine Handhabe zu einem Vorgehen gegen ihn hätte. Als die verängstigte Frau um 7.40 Uhr neuerlich den Notruf wählte, forderte er sie auf, das Telefonat zu beenden. Doch sie lehnte ab. Mit furchtbaren Folgen. Ihr Mann holte aus dem Schlachthaus ein Fleischmesser mit rund 30 Zentimeter langer Klinge, erfasste sie vor den Augen der Serviererin am Hals und stach auf ihren Oberkörper ein.

Die Schmerzenschreie der Frau sind auf der Tonaufnahme des Polizeinotrufes ebenso zu hören wie die Äußerung ihres Mannes. Er sagte, nun habe die Polizei einen Grund zum Einschreiten. Es sei ihm egal, wenn er ins Gefängnis müsse, es tue im leid, aber seine Frau habe ihn provoziert. "Sie starb an Ort und Stelle durch Verbluten aufgrund von den Stichverletzungen am Oberkörper", sagte Staatsanwalt Allex. Zur Tatzeit hatte der Mann rund 1,8 Promille Alkohol im Blut. Der Pensionist hat die Tötung seiner Frau gegenüber der Polizei und auch bei seiner gerichtlichen Beschuldigtenvernehmung gestanden.

Heute konnte sich der Pongauer an die Tat nicht erinnern, wie er zur vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg sagte. Er redete aber teils so unverständlich, dass die Richterin bei weitem nicht alle Antworten verstehen konnte. "Ich bin traurig, dass das passiert ist und dass meine Frau tot ist", sagte er. Er entschuldige sich bei den Angehörigen, meinte er noch auf Nachfragen der Vorsitzenden. Dass er damals das längste Messer aus dem Schlachthaus geholt habe, das wisse er schon noch, erklärte er etwas später.

Die Richterin wollte dem Seniorwirten noch auf die Sprünge helfen und zitierte einige Angaben aus seiner Vernehmung. "Sie haben gesagt, dass sie es ihrer Frau übel genommen haben, dass sie die Polizei ruft und sie dann in die Psychiatrie müssen. Und dass sie kurz vor der Entmündigung seien." Aber auf diese Fragen wartete die Vorsitzende vergeblich auf eine konkrete Antwort. Verteidiger Leopold Hirsch erläuterte: "Er bedauert das Geschehen und will sich vor allem bei jenen, denen er großes Leid zugefügt hat, entschuldigen. Er tut sich schwer, über das Geschehene zu reden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft tritt er nicht entgegen."

Der Verteidiger betonte noch, dass dem neuro-psychiatrischen Gutachten zufolge der Mann nicht für jedermann gefährlich sei, sondern hinsichtlich Personen, von denen er sich ungerecht behandelt fühlt. Der 65-Jährige leidet an einer fortgeschrittenen Alkoholabhängigkeitserkrankung, die das Gehirn bereits geschädigt hat und eine geistige und seelische Abartigkeit hervorruft. Seit der Tat wird der Pongauer in der Sonderstation für forensische Psychiatrie der Salzburger Christian-Doppler-Klinik stationär betreut.

Der ehemalige Fleischhauer war wegen seiner Erkrankung in den Jahren 2010 und 2012 schon mehrmals in der Christian-Doppler-Klinik stationär aufgenommen worden und von 2012 bis zum 1. Juli 2014 insgesamt sechs Mal im Krankenhaus Schwarzach. Wegen der Alkoholprobleme soll der Pongauer schon öfters mit seiner Frau in Streit geraten sein. Dabei verhielt er sich den Ermittlungen zufolge aggressiv, aber nicht gewalttätig. Die verängstigte Senior-Wirtin soll schon öfters die Polizei um Hilfe gerufen haben. Im Jahr 2012 sprachen die Beamten gegen den Pongauer eine Wegweisung wegen gefährlicher Drohung gegenüber seiner Ehefrau aus.

(APA)

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