Nationalpark-Luchs geschossen: Urteil deutlich milder

Archivbild: Der getötete Luchs mit der Bezeichnung 'B7' als Jungtier.
Archivbild: Der getötete Luchs mit der Bezeichnung 'B7' als Jungtier. APA/BUNDESFORSTE/M. KRONSTEINER
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Keine Tierquälerei, die bedingte Haftstrafe für eine Jägerin entfällt, der Nationalpark Kalkalpen bekommt keinen Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Linz hat das Urteil gegen eine Jägerin abgemildert, die in einem Nationalpark einen Luchs geschossen hatte. Sie wurde am Mittwoch nur wegen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes schuldig erkannt, nicht wegen Tierquälerei. Die Strafe wurde von drei Monaten bedingt und 2.880 Euro auf 1.920 Euro herabgesetzt. Die bedingte Haftstrafe entfällt.

Der Nationalpark Kalkalpen, der in erster Instanz 12.101 Euro zugesprochen bekam, muss das Geld am Zivilrechtsweg einklagen. Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. In den vergangenen Jahren waren immer wieder männliche Tiere verschwunden. Gerüchte um illegale Abschüsse machten die Runde. Schließlich bekamen die Ermittler einen Tipp von einer Ex-Geliebten eines Jägers und fanden in der Tiefkühltruhe eines Präparators tatsächlich den Balg des Luchses "B7".

Nationalpark muss Schadenersatz auf Zivilrechtsweg einklagen

Gegen den Jäger wurde ermittelt, schließlich gestand aber die betrogene Frau den Abschuss. Sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Die 64-jährige wurde wegen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes und Tierquälerei verurteilt und bekämpfte den Spruch - sowohl was die Schuld betrifft, als auch die Strafe und die Privatbeteiligten-Ansprüche.

Das Oberlandesgericht Linz gab ihrer Berufung gegen das Ersturteil des Landesgerichtes Steyr teilweise statt: Der Senat sah den Tatbestand der Tierquälerei nicht erfüllt, weil man "gerade noch nicht" von Mutwilligkeit sprechen könne. Am Schuldspruch wegen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestand hielt die zweite Instanz jedoch fest. Der Argumentation der Verteidigung, dass man den Bestand in ganz Europa zugrunde legen müsse, wurde nicht goutiert. Das Gericht folgte hier der Ansicht des Oberstaatsanwalts, der gemeint hatte: "Das würde ja heißen, ich kann den Luchs in Österreich völlig ausrotten, weil in Rumänien laufen noch genügend herum."

Der Nationalpark wurde mit seinen Schadenersatzansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Begründung: Es sei kein unmittelbarer Vermögensschaden entstanden, weil es sich um einen wild geborenen Luchs gehandelt hat.

Vier weitere Luchse fehlen

Die Staatsanwaltschaft hatte nicht berufen. Sie ermittelt allerdings in dem Fall noch weiter gegen den Ehemann der Verurteilten sowie gegen unbekannte Täter. Immerhin würden dem Nationalpark insgesamt noch vier weitere Luchse abgehen, so die Ermittler. Laut Nationalpark gibt es derzeit keinen Kuder (männlicher Luchs, Anm.) mehr und daher sei heuer auch der Nachwuchs ausgeblieben. Ohne weitere Auswilderung sei das Projekt am Kippen.

Der Nationalpark hofft, noch vor der Ranzzeit Mitte/Ende Februar einen neuen Luchs aus der Schweiz aussetzen zu können. Man sei mit eidgenössischen Experten in Verbindung, die einen Luchs für das Programm einfangen sollen. Da es die Quarantänestation in der Schweiz nicht mehr gebe, soll die Katze diese zwei bis drei Wochen im Alpenzoo Innsbruck verbringen, erklärte Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark.

(APA)

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