Psychisch Kranker zu früh entlassen

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Neue Einweisung bei Prozess nach Morddrohung.

Wien. „Eine Fehlentscheidung.“ So rief der 42-jährige Angeklagte nach dem Urteilsspruch am Dienstag. Und in Richtung Senat meinte er: „Die kennen sich nicht aus. Die sind so deppert!“ Kurz zuvor hatte die Richterin für ihn am Ende eines Prozesses eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Die Vorgeschichte: Ein gefährlicher psychisch Kranker ist im Vorjahr offenbar zu früh aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. Bereits nicht einmal zwei Wochen später bedrohte er drei Frauen per E-Mail mit dem Tod. Alle drei waren überzeugt, dass von dem Mann eine reale Gefahr ausging, und erstatteten Anzeige.

Ein Gerichtsgutachten spricht nun von „ausgeprägtem Wahnsystem“. Infolge einer anhaltenden wahnhaften Störungen sei der Mann zurechnungsunfähig. Die Zukunftsprognose sei ungünstig, da das Verhalten des Betroffenen von aggressivem Vorgehen gegenüber anderen gekennzeichnet sei.

Gewalt „jederzeit möglich“

Ein Gewaltausbruch ist nach den Worten des Gerichtspsychiaters Heinz Pfolz „jederzeit möglich“. Gleichzeitig verwies der Mediziner auf die fehlende Krankheitseinsicht und die nach wie vor nicht gegebene Therapiewilligkeit des Mannes.

Schon ab 2012 war der Mann in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Nach insgesamt dreijähriger Anhaltung hielt das zuständige Landesgericht Steyr den Zeitpunkt für gekommen, den Mann gegen Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Wenig später bedrohte er seine Exfreundin, deren Anwältin und seine Bewährungshelferin schriftlich mit dem Tod.

Der Verurteilte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Einweisung ist daher vorerst nicht rechtskräftig. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2016)

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