Kampusch-Protokolle: Countdown läuft

(c) AP (Hans Punz)
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Am 28. Juli darf die Polizei endlich die Kampusch-Protokolle lesen. Bisher wurde die Einsichtnahme mit Hinweis auf den Opferschutz verweigert. Die Staatsanwaltschaft fürchtet, dass intime Details an die Medien gelangen könnten.

WIEN. Wie kann die vom Bundeskriminalamt einberufene Soko „Kampusch“ Ungereimtheiten des Entführungsfalles klären, wenn die Staatsanwaltschaft Wien den Fahndern die Einsichtnahme in die Vernehmungsprotokolle des Opfers verwehrt? Diese drängende Frage, verbunden mit starkem öffentlichen Druck, hatte zuletzt dazu geführt, dass die Anklagebehörde nachgab und einen raschen Einsichtnahme-Termin für die Kriminalisten in Aussicht stellte.

Ganz so schnell ging es dann doch nicht (die Soko hatte mit einem Termin in dieser Woche gerechnet), aber immerhin: Am kommenden Dienstag, 28. Juli, ist es endlich so weit. Zwei Kriminalisten dürfen im Beisein des zuständigen Staatsanwaltes jene zum Teil sehr persönlichen Angaben lesen, die Natascha Kampusch kurz nach ihrer Flucht im August 2006 zu Protokoll gab.

Eine entscheidende Rolle bei dieser Entwicklung (die Beamten dürfen die Papiere nur lesen, aber keine Kopien machen) spielte die sechsköpfige Evaluierungskommission unter Vorsitz des ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Ludwig Adamovich.

Bisher wurde die Einsichtnahme mit Hinweis auf den Opferschutz verweigert. Die Staatsanwaltschaft fürchtet, dass intime Details von der Polizei an Medien gespielt werden könnten. Und betont, dass sich aus den Protokollen keine Hinweise auf Hintermänner ergeben würden. Mögliches Szenario: Die Kripo liest die Protokolle und wünscht eine ergänzende Einvernahme von Frau Kampusch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2009)

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