Wiederbetätigung: "Antifaschismustraining" und bedingte Haft

Eine 37-jährige Kärntnerin, die im Internet zur Rassentrennung aufgerufen und NS-Symbole verbreitet hatte, wurde in Klagenfurt verurteilt.

Eine 37 Jahre alte Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. In jedem Fall muss die Frau 30 Stunden "Antifaschismustraining" absolvieren, sagte Gerichtssprecherin Ute Lambauer. Die 37-Jährige hatte im Internet zur Rassentrennung aufgerufen und NS-Symbole verbreitet.

Sie hatte online die Überlegenheit der weißen Rasse propagiert, Fotos von Hakenkreuzen und vom Hitlergruß veröffentlicht und nationalsozialistische Kriegsverbrecher verherrlicht, wie ihr in der Anklage vorgeworfen wurde. Die Frau nahm das Urteil der Geschworenen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA)

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