Geld aus Briefen gestohlen: Bedingte Haft für Ex-Postlerin

Eine 37-jährige ehemalige Postbedienstete kam in Graz mit bedingter Haft davon. Sie soll regelmäßig aus Kuverts Geld entwendet haben.

Immer wieder soll eine Oststeirerin 2015 in einem Verteilerzentrum der Post Briefe geöffnet und Geld entwendet haben. Am Montag stand sie deswegen in Graz vor Gericht und wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu acht Monaten bedingt verurteilt. Angeklagt war ein Schaden von rund 4.000 Euro, das Gericht reduzierte ihn auf knapp 700 Euro, der Rest konnte ihr nicht einwandfrei zugeordnet werden.

"Ich war verzweifelt, ich habe 40.000 Euro Schulden, weil mein Ex-Mann immer auf meinen Namen bei Versandhäusern bestellt hat. Und für die Zahnspange meiner Tochter sollte ich 4.500 Euro zahlen", schilderte die Angeklagte ihr finanzielles Dilemma. Also begann die damalige Postbedienstete, eingeschriebene Brief zu öffnen und Geld zu entnehmen. "Wie haben Sie gewusst, was Sie aufmachen müssen?", interessierte Richter Andreas Lenz. "Es waren manchmal Glückwunschkarten dabei", erzählte die 37-Jährige. Diese Briefe, in denen meist kleinere Geldbeträge geschickt wurden, waren häufig an bunten Kuverts zu erkennen.

Ein ganzes Jahr bediente sich die Beschuldigte, dabei will sie insgesamt rund 830 Euro eingesteckt haben. "Das wären rund 80 Euro im Monat, zahlt sich das aus?", fragte Staatsanwalt Andreas Bernat. "Mir ist es nicht gut gegangen, wenn zehn Euro drin waren, bin ich sofort Milch und Brot kaufen gegangen", antwortete die Angeklagte, die mittlerweile als Putzfrau bei einer anderen Firma arbeitet.

Als sich die Beschwerden über nicht angekommenes Geld mehrten, begann die Post nachzuforschen und stellte der Frau schließlich eine Falle in Form von präparierten Briefen, in die sie prompt hineintappte und sofort entlassen wurde. "Mir tut das alles so leid, ich werde alles zurückzahlen", beteuerte die Angeklagte und hatte als Zeichen ihres guten Willens schon 150 Euro dabei, die sie einem Postvertreter gab. "Ich werde nicht klären können, ob das Sie in allen Fällen waren", meinte der Richter und beließ es bei einer bedingten Strafe von acht Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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