Die Suche nach dem „Ich“ des Grazer Amokfahrers

Alen R. am Dienstag vor Gericht
Alen R. am Dienstag vor GerichtAPA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL
  • Drucken

Alen R. (27), der Mann, der mit seiner blutigen Amokfahrt die steirische Landeshauptstadt mitten ins Herz getroffen hat, präsentiert sich nicht als Täter sondern als Opfer. Die Fahrt sei eine Flucht vor „Bedrohung“ gewesen.

Graz. Blütenweißer, doch ziemlich schlecht sitzender, weil viel zu großer Anzug – mit Schulterpolstern. Weiße Schuhe, schicke Brille. Hohe, sanfte Stimme. Schüchternes Auftreten. Das ist der junge Mann, den alle Amokfahrer nennen. Das ist er am Dienstag, bei Auftakt seines Prozesses im Großen Schwurgerichtssaal des Grazer Straflandesgerichts.

Ungepflegt, vollbärtig, tiefere Stimme, zynische Antworten. Das ist Alen R. gleich nach seiner Fahrt (20. Juni 2015) – auf einem Polizeivideo, das eine längere Befragung durch eine Amtsärztin zeigt.

„Was ist denn nun Ihr wahres Ich?“, fragt Richter Andreas Rom den 27-Jährigen. „Der Zynische? Der Schnippische? Oder der Alen R. von heute, im weißen Anzug?“ Und der unter einem an der Wand hängenden mannshohen, metallenen Bundesadler sitzende Prozessleiter ergänzt: „Ich bin über Ihre Optik verwundert. Die U-Haft und die Anstaltsunterbringung haben Ihnen optisch scheinbar gutgetan.“

Richter Andreas Rom
Richter Andreas Rom APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL

Was das Polizeivideo betrifft meint der Richter: „Da kommt bei Ihnen kein Mitgefühl auf, das geht mir ab.“ Auch diese Passage aus dem Video fällt dem Richter auf: „Sie sagen an einer Stelle: , ... wenn man hier wie ein Hund behandelt wird ...'.“ Schlussfolgerung: „Sie wollten an diesem Tag der Gesellschaft zeigen, dass Sie Macht haben. War es nicht so?“ R. bleibt einsilbig und verneint.
Da ist sie also, die zentrale Frage nach dem Wesen der Amokfahrt, nach dem Wesen des Amokfahrers. Wusste R., was er tat? Konnte er das Unrecht einsehen? Oder war es die Fahrt eines an paranoider Schizophrenie leidenden Mannes, der gar nicht zurechnungsfähig gewesen sei, wie zwei von drei Gerichtspsychiatern meinen?

Die beiden im streng bewachten Schwurgerichtssaal sitzenden Staatsanwälte Hansjörg Bacher und Rudolf Fauler müssen sich der Mehrheitsmeinung der Gutachter anschließen. Daher ist Alen R. kein Angeklagter, sondern „nur“ ein „Betroffener“.

"Das ist kein Raum für Emotionalität"

Er soll, wenn es nach den Anklägern geht, nicht bestraft, sondern auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden. Fast rechtfertigend sagen sie in Richtung Geschworenenbank: „Da ist kein Raum für Emotionalität. Da ist kein Raum, um auf Zurufe von außen zu reagieren. Die Staatsanwaltschaft muss Kritik und Unverständnis aushalten. Doch Sie sind die Richter. Nur Ihre Entscheidung, welchem Gutachten Sie folgen wollen, ist entscheidend.“

Darin steckt der Hinweis: Da gibt es doch auch noch das eine Gutachten, das auf Zurechnungsfähigkeit hinausläuft. Hinzu kommt auch diese doch klare (und wohl vielen aus der Seele sprechende) Aussage des Staatsanwälte-Duos: „Gezieltes Lenken lässt nur den Schluss zu, dass er wusste, was er macht.“

Die Staatsanwälte Hansjörg Bacher (links) und Rudolf Fauler
Die Staatsanwälte Hansjörg Bacher (links) und Rudolf Fauler APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL

Indessen begnügt sich Anwältin Liane Hirschbrich (sie sorgt anfänglich für aufgeregtes Gemurmel, weil sie zu spät zur Verhandlung kommt) mit einem sehr kurzen, allgemein gehaltenen Eröffnungsvortrag. Sie habe die Verteidigung übernommen, weil es ein Grundrecht der „westlichen Demokratie“ sei, dass Menschen vor Gericht vertreten werden. Ihr Schützling sei von zwei bekannten Gutachtern für unzurechnungsfähig erklärt worden.
Und Alen R.? Geduckt sitzt er da, geduldig beantwortet er Fragen, die von mehreren Seiten auf ihn hereinprasseln. Er wirkt ein bisschen verlangsamt. Das mag an den Beruhigungstabletten liegen, die er derzeit bekommt. Außerdem bekommt er gerade eine Physiotherapie gegen Rückenschmerzen. Eine Musiktherapie wurde ihm bereits angeboten.

"Ich habe die Kontrolle über mein Fahrzeug verloren"

Wenn es konkret wird, weicht er aus. Mit Sätzen wie: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Oder: „Ich habe die Kontrolle über mein Fahrzeug verloren.“ Drei Tote und (Zitat Staatsanwälte) „43 zum Teil ganz schwer Verletzte“ (unter den Toten ist ein fünfjähriger Bub) gehen auf das Konto des Mannes, der als Kind mit seinen Eltern aus Bosnien nach Österreich geflüchtet ist und sich zuletzt mäßig erfolgreich als Autohändler versucht hat.
Ein Zusammenschnitt von Videos aus Überwachungskameras der Geschäfte in der Grazer Innenstadt wird den denkbar betroffen wirkenden Geschworenen vorgespielt. Man sieht etwa, wie R. an einer Stelle gezielt die Fahrbahn verlässt, um auf dem Gehsteig Menschen mit seinem grünen SUV zu erfassen. Menschen, die er dann auch noch mit seinem Taschenmesser schwer verletzt, ehe er seine rasende Fahrt fortsetzt (am Schluss bleibt er vor einer Polizeiinspektion stehen).

Alen R. wird vor Prozessbeginn in den Gerichtssaal geführt.
Alen R. wird vor Prozessbeginn in den Gerichtssaal geführt.APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL

Schuldzuweisung an die Exfrau

In die Innenstadt sei er damals gekommen, weil er ein Date gehabt habe – mit einer unbekannten Dame aus dem Internet. Dann habe er plötzlich Schüsse gehört, habe sich – einmal mehr – bedroht gefühlt. Wer ihn denn hätte bedrohen sollen, fragt Richter Rom – und es hört sich an, als spreche ein vorbildlich-diplomatischer Vater mit seinem bockigen Kind. „Wahrscheinlich mein Schwiegervater“, sagt R. Darauf der Richter, der noch einmal einen Blick in die Protokolle früherer Aussagen wirft: „Es waren schon die türkische Mafia, die Bosnier, die Islamisten und jetzt ist es der Schwiegervater.“

Apropos Islamisten: Auch die Frage, ob die blutige Fahrt nicht doch einen islamistischen Hintergrund gehabt haben könnte, wird offen angesprochen. R. ist sehr bemüht, dies zu entkräften. Er sei römisch-katholisch. Wann er denn getauft wurde, fragt ihn eine forsch-resolute beisitzende Richterin. Und es stellt sich heraus: nie.
Auch der Aufruf eines Jihadisten, wonach Kämpfer Ungläubige überfahren und mit dem Messer „schlachten“ sollen, wird verlesen. R. winkt ab: „Mit dem Mann hatte ich keinen Kontakt.“

Warum er denn mit einem gewissen Fikret B. telefoniert habe, fragt der Richter. R.: „Es ging um einen Autokauf.“ Dazu muss man wissen: Dieser B. stammt so wie Alen R. aus Bosnien. Er wurde vor einigen Monaten erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilt. Wegen Unterstützung der Terrormiliz IS.

Warum er vor der Amokfahrt seine Einträge in sozialen Medien löschte, will der Richter von R. dann wissen. Und warum nur ein einziger Eintrag übrig geblieben sei, der da lautet: „Hurensöhne, not in my name.“ R.: „Damit die Leute, die mich immer bedroht haben, am Telefon in Ruhe lassen.“

Auch auf ein Foto, für das R. mit einem Kleinkalibergewehr posierte (diese Waffe samt tausend Schuss Munition sind dem nunmehrigen „Betroffenen“ behördlich abgenommen worden), wird dieser nun angesprochen. Dabei kann sich der Richter die Bemerkung nicht verkneifen: „Da sind Sie in einer Pose wie der Rambo für Nachwuchsjihadisten.“ R. macht lediglich darauf aufmerksam, dass auch seine damalige Frau auf dem Bild zu sehen sei. Und sie sehe „glücklich“ aus.

Der Richter: „Das einzige Buch, das bei Ihnen zu Hause gefunden wurde, war der Koran.“ R. antwortet rasch: „Das war wegen meiner Ehefrau, die hat sehr viel Wert darauf gelegt.“

So als ob sich in dieser Frau (es war die zweite Ehe, sie wurde im Februar geschieden, das Paar hat zwei kleine Buben) alles Übel manifestieren würde, bringt R. dann das zahlreich erschienene Publikum zum kollektiven Kopfschütteln. Er habe seine Frau nie misshandelt, sie sei „öfter gestolpert“. Eine Wegweisung aus der Wohnung sei erfolgt, weil sie ihn immer „angeschwärzt“ habe. Auch das: „Meine Frau hat ein paarmal versucht, mich zu vergiften. Ich hatte immer Bauchschmerzen.“
Und er sei an diesem 20. Juni fahrerisch „eingerostet“ gewesen, habe wenig Fahrpraxis gehabt. Warum denn das (R. war doch sogar Autohändler)? „Meine Frau hat mich nie außer Haus gelassen.“

Prozessfortsetzung am Mittwoch.

''Presse''-Liveticker

Wir berichten aus dem Grazer Gericht von der Verhandlung gegen den Amokfahrer.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Zu seiner Hauptverhandlung im vergangenen September erschien Alen R. im weißen Anzug.
Österreich

Amokfahrer: Endgültige Entscheidung über Strafe Ende Juni

Ob es für den Grazer Amokfahrer Alen R. bei lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher bleibt, liegt beim Wiener Oberlandesgericht.
Archivbild:  Die Staatsanwälte Hansjörg Bacher (links) und Rudolf Fauler vor Beginn des Prozesses gegen Alen R.
Österreich

Amokfahrer-Urteil: Ankläger haben "keine Bedenken"

Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Rechtsmittel gegen das Urteil. Wegen der Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung ist es weiter nicht rechtskräftig.
Szene aus dem Prozess von vergangener Woche, im hellen Anzug der - nicht rechtskräftig - Verurteilte
Österreich

Amokfahrer-Prozess: "Geschworene wissen, was sie tun"

Bei einer ORF-Diskussion verteidigten Justizministerium und Anwälte das Urteil von vergangener Woche.
Themenbild
Österreich

Amokfahrer-Prozess: Wie viel Bauchgefühl verträgt die Justiz?

Der Amokfahrer-Prozess hat der Debatte um die Laiengerichtsbarkeit neuen Zündstoff gegeben. Sind Geschworene ein überkommenes Relikt oder ein nötiges Korrektiv zu einem betriebsblinden Justizapparat? Eine Analyse.
PROZESS NACH AMOKFAHRT IN GRAZ: ALEN R.
Österreich

Geschworenen-Entscheidung gegen Gutachter kein Einzelfall

Bis zu sechs Mal jährlich wird anstelle der ursprünglich beantragten Unterbringung eine Haftstrafe verhängt. Nach dem Amokfahrer-Urteil gibt es dennoch Kritik an der Geschworenen-Gerichtsbarkeit.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.