"Garant für Lügen": ÖVP muss Haidinger Entschädigung zahlen

MEDIENRECHTLICHE VERHANDLUNGEN: HAIDINGER
MEDIENRECHTLICHE VERHANDLUNGEN: HAIDINGER(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Die ÖVP hat den ehemaligen Kripo-Chef vor einem Jahr als "Garant für Lügen" und Betreiber einer "Sudelkampagne" bezeichnet. Das sei ganz klar "üble Nachrede", urteilt das Wiener Straflandesgericht.

Eine Schlappe hat die ÖVP in einem medienrechtlichen Verfahren erlitten, das der frühere Bundeskriminalamts-Chef Herwig Haidinger initiiert hatte, nachdem er im September 2008 vom ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl in einer Aussendung als "Garant für Lügen" und Betreiber einer "Sudelkampagne" bezeichnet worden war.

Dafür setzte es am Mittwochnachmittag im Wiener Straflandesgericht einen Schuldspruch nach dem Mediengesetz (§6). Haidinger bekam für die erlittene Kränkung eine Entschädigung von 2000 Euro zugesprochen.

"Diese Altlast ist somit erledigt"

Die ÖVP muss dem Ex-Kripo-Chef die Summe binnen 14 Tagen überweisen. Außerdem hat sie die gesamten Verfahrenskosten zu tragen und die Urteilsveröffentlichung vorzunehmen. Die ÖVP ergreift keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil. "Diese Altlast ist somit erledigt", hieß es dazu nur im Büro von ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger.

"Ich habe Gerechtigkeit erfahren", kommentierte Haidinger nach der Verhandlung das Urteil. Werner Suppan, der Rechtsvertreter der ÖVP, war indes erwartungsgemäß nicht bereit, den Schuldspruch zu akzeptieren.

Wie Richterin Katja Bruzek in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, habe das umfangreiche Beweisverfahren "keine Anhaltspunkte ergeben, dass Haidinger gelogen, die Unwahrheit gesagt oder vernadert hätte".

Haidinger-Vorwürfe gegen das Innenministerium

Der Anfang Februar 2008 vom damaligen Innenminister Günther Platter (ÖVP) abgesetzte BK-Leiter war vorübergehend vom Dienst suspendiert worden, nachdem er unmittelbar nach seiner Abberufung im Innenausschuss des Nationalrats erklärt hatte, im Fall Natascha Kampusch wäre nicht allen Hinweisen auf das entführte Mädchen nachgegangen worden. Außerdem habe das Kabinett des Innenministers, so haidinger, die Akten für den Banken-Untersuchungsausschuss vor deren Übermittlung ans Parlament angefordert.

Dass die ÖVP Haidinger daraufhin per Presseaussendung der Lüge bezichtigte, erfüllte für die Richterin "ganz klar den Vorwurf der üblen Nachrede". Dieser Vorwurf sei "ein sehr heftiger", bemerkte Bruzek. Bei der Höhe der Entschädigung wurde berücksichtigt, dass eine OTS-Aussendung nicht dieselbe "Breitenwirkung wie ein Printmedium" habe.

(APA)

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