Denkmalgeschütztes Haus abgerissen: Geldstrafe

Feldkirch: Ein 65-jähriger Unternehmer wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 204.800 Euro verurteilt.

Ein 65-jähriger Unternehmer aus den Niederlanden wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer unbedingten Geldstrafe von 52.400 Euro verurteilt, weil er ein denkmalgeschütztes Gebäude abgebrochen hat. Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe von 152.400 Euro auf Bewährung verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann erwarb 2013 ein insgesamt 1700 Quadratmeter großes Grundstück in Innerbraz im Klostertal, auf dem das ehemalige Gasthaus Linde ein denkmalgeschütztes Haus mit einer Fläche von 260 Quadratmetern stand. Es handelte sich dabei um ein ehemaliges Gasthaus aus dem 14. Jahrhundert. Der Unternehmer beabsichtigte eine Sanierung des Gebäudes, obwohl sich bereits bei den Vorgesprächen 2010 abgezeichnet hatte, dass ein Umbau nicht so einfach werden würde. Der Unternehmer nahm das Projekt dennoch in Angriff.

Keine Rücksprache mit Denkmalamt

Er informierte zunächst das zuständige Amt, dass er mit den Arbeiten beginnen werde. Für einige konkrete Abschnitte erhielt er dafür auch eine Genehmigung. Doch dann stellte sich die Substanz des Hauses als schlechter heraus als vermutet - und der 65-Jährige riss das Gebäude im Frühjahr 2015 bis auf den Keller komplett ab, ohne zuvor noch einmal Rücksprache mit dem Amt für Denkmalschutz gehalten zu haben.

Das Haus war damit unwiederbringlich zerstört, auf dem Fundament wurde später eine optisch ähnliches, jedoch neues Gebäude errichtet. Das Gericht befand, dass der 65-Jährige trotz ausführlicher Hinweise die Rücksprache mit den Behörden unterlassen hatte und verhängte eine teilbedingte Geldstrafe von insgesamt 204.800 Euro. Zu bezahlen sind allerdings nur 52.400 Euro, der Rest wurde auf Bewährung ausgesprochen. Der Bauherr will das Urteil bekämpfen, somit ist es nicht rechtskräftig.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.