Böller-Prozess in Graz: Bis zu acht Jahre Haft

Archivbild vom Prozessstart im Oktober
Archivbild vom Prozessstart im OktoberAPA/ERWIN SCHERIAU
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Im Prozess um eine Böllerproduktion im südoststeirischen Kapfenstein, bei der zwei Männer getötet wurden, wurden alle acht Angeklagten verurteilt.

Im Prozess um zwei Tote bei einer illegalen Böllerproduktion im südoststeirischen Kapfenstein sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht die Urteile gefallen. Alle acht Angeklagten wurden wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung schuldig gesprochen, die Strafe für den Hauptangeklagten beträgt acht Jahre Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Nach dem Urteil gab es eine überraschende Wendung: Zwei gerade erst verurteilte Händler wurden direkt im Anschluss von der Polizei festgenommen, weil sie in der Mittagspause der Verhandlung mehrere Tausend illegale Böller auf ihrem Firmengelände verstecken wollten. Die Festnahme hatte der Staatsanwalt wegen Tatbegehungsgefahr beantragt.

Die beiden zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilten Männer - Vater und Sohn - wollten noch am Donnerstag, dem Tag der Urteilsverkündung, Kisten mit illegalen Knallkörpern verstecken. Doch die Polizei wartete bereits und beobachtete das Treiben. In einem Container wurden rund 6.000 Böller sichergestellt, 18 weitere Container müssen noch durchsucht werden. Die Männer wurden von der Polizei aus dem Verhandlungssaal abgeführt.

Tödliche Explosion

In dem Prozess ging es um eine tödliche Böllerexplosion im November 2014 in Kapfenstein. Ein Vater und sein Sohn starben bei illegaler Produktion von Knallkörpern. Unter den acht Angeklagten waren Auftraggeber, Händler, Transporteure in erster Linie wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung angeklagt.

Hauptangeklagter ist der 33-jährige Chef einer Pyrotechnik-Firma, der die illegale Produktion von Sprengkörpern in Auftrag gegeben haben soll. Ebenfalls beschuldigt sind der Bruder und Sohn der beiden Toten, Händler und eine Hilfskraft. Einige mussten sich zunächst nur wegen Falschaussage verantworten, später hat Staatsanwalt Alexander Birringer die Anklage ausgedehnt und alle wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung angeklagt.

(APA/Red.)

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