Kaprun: Verfahren gegen vier Gutachter eingestellt

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CABLE CARAP (Franz Neumayr)
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Vier Gutachter der Brandkatastrophe wurden beschuldigt, wichtige Tatsachen falsch dargestellt haben. Die Justiz sieht dafür keine Beweise, steht aber selbst in der Kritik.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat nun das Verfahren gegen die vier Hauptgutachter im Kaprun-Strafprozess eingestellt. Die beiden deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner hatten am 16. April 2008 die vier Gutachter des Kaprun-Prozesses angezeigt und ihnen vorgeworfen, wichtige Tatsachen nicht berücksichtigt oder falsch dargestellt zu haben.

"Es konnte kein Nachweis erbracht werden, dass die Gutachten vorsätzlich falsch erstellt wurden", sagte der Pressesprecher der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Linz, Friedrich Hintersteininger. Auch die Frage nach einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens stellt sich derzeit nicht", sagte Hintersteininger.

Streit um Brandverursacher

Ausführlich hatten sich Keim und Schrettenbrunner in ihrer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg mit dem Heizstrahler auseinandergesetzt, der als Verursacher der Brandkatastrophe vom 11. November 2000 gilt. Bei dem Feuer im Tunnel der Standseilbahn zum Kitzsteinhorn bei Kaprun kamen 155 Menschen ums Leben. Der Heizlüfter habe laut Gebrauchsanweisung überhaupt nicht in Fahrzeuge eingebaut werden dürfen. Andere Beweismittel und Ölspuren seien während des Ermittlungsverfahrens verschwunden; auch hätten die Sachverständigen den Gerichten in zwei Instanzen "aus technischer Sicht vollkommen falsche Darstellungen über Konstruktion, Produktion und Material der Heizlüftergehäuse vorgelegt".

Bei den Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaft gegen den Heizungs-Hersteller "Fakir", für die Keim als Gutachter tätig war, ist die Bewertung der Beweisergebnisse etwas anders gewesen als die der österreichischen Kollegen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte dann auch das Ermittlungsverfahren gegen den Heizlüfterhersteller im September 2007 mangels Tatverdachts eingestellt.

Deutsche Gutachter nicht erstaunt

Ohne Erstaunen haben die beiden deutschen Gutachter Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner die Nachricht zur Kenntnis genommen. "Bei Betrachten vom Vor-Ermittlungsverfahren habe man auch nichts anderes erwarten können", so die beiden Sachverständigen, die die vier Gutachter angezeigt hatten. Sie kündigten am Abend an, sämtliche Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einbringen.

Sie hätten stets bemängelt, dass die Staatsanwaltschaft die Gutachter nicht vernommen hätte, sondern dass diese "Selbstauskunft gemacht haben. Es wurden überhaupt keine strafrechtlich relevanten Fragen gestellt", bekrittelten die beiden Deutschen. Bei dieser Befragung der Gutachter wurden keine Fragen gestellt, sondern jeder Gutachter hat aus seiner Sicht mögliche Vorhaltungen lediglich erläutert.

"Es war vorauszusehen, dass die Ermittlungsergebnisse der deutschen Behörden und unsere aus dem Gerichtsakt nachgewiesenen Fakten großzügig übergangen wurden." Daraus folge, dass unter keinen Umständen ein Gerichtsverfahren gegen die Gutachter eröffnet werden dürfe, "denn es könnte ja die Wahrheit und die gewissenlosen Hintermänner ans Tageslicht kommen, die die vorhersehbare, vermeidbare Katastrophe billigend in Kauf genommen haben, und (dass) bei einer Verurteilung die Wiederaufnahme der Causa Kaprun unweigerlich erfolgen muss", so Keim und Schrettenbrunner.

(APA)

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