Soziale Netze für abnorme Rechtsbrecher

Symbolbild Strafvollzug
Symbolbild Strafvollzug(c) Clemens Fabry
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Künftig könnten Angehörige und Betreuer von Anstaltsinsassen eine größere Rolle bei der Entlassung spielen. Die Betroffenen sollen so besser auf ein Leben danach vorbereitet werden. Ein Projekt hat positive Ergebnisse gebracht.

Wien. Seit etlichen Monaten versucht Justizminister Wolfgang Brandstetter die Reform des sogenannten Maßnahmenvollzugs voranzutreiben. Die angekündigte Präsentation von Neuerungen wurde zuletzt aber mehrmals verschoben. Indessen liegt die Auswertung eines Pilotprojekts bereits vor: Demnach könnten künftig auch bei geistig abnormen Rechtsbrechern sogenannte Sozialnetzkonferenzen durchgeführt werden. Damit würden die Betroffenen selbst, ihr privates Umfeld sowie Betreuungspersonen (Therapeuten, Sozialarbeiter, Bewährungshelfer etc.) etwa in die Frage der vorzeitig bedingten Entlassung aus der geschlossenen Anstalt eingebunden werden. Experten bewerten diesen Ansatz positiv.

Zur Erklärung: Grundsätzlich werden Täter, die nicht zurechnungsfähig sind, auch nicht zu einer Strafe verurteilt. Sondern eben in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dies wird als Maßnahme (nicht als Strafe) bezeichnet. Entlassen werden diese Personen dann, wenn sie als geheilt bzw. ungefährlich gelten. Eine Anstaltseinweisung kann aber auch zusätzlich zu einer Strafe verhängt werden – bei Personen, die speziell zur Tatzeit unter dem Einfluss einer geistigen „Abartigkeit“ (Zitat Strafgesetzbuch) standen. Künftig sollen drei forensisch-therapeutische Zentren nach dem Vorbild der Einrichtung in Asten (Oberösterreich) für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgebaut werden. Bundesweit gibt es ungefähr 800 solche Personen.

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