Rottweiler tötet Kleinkind - Vater ist Polizeihundeführer

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Im Waldviertel ist ein einjähriges Mädchen von einem privaten Hund der Familie attackiert und durch mehrere Bisse getötet worden. Um die Haltung von "Kampfhunden" ist inzwischen eine heftige politische Diskussion entbrannt.

ST. PÖLTEN (red.). Im Waldviertel ist am Freitag ein einjähriges Mädchen von einem Rottweiler attackiert und durch mehrere Bisse getötet worden. „Das Kind ist trotz intensivster Bemühungen und bester medizinischer Betreuung den schweren Verletzungen erlegen“, erklärte Paul Bratusch-Marrain, ärztlicher Direktor des Landesklinikums Horn in das der Säugling nach der dem Angriff des Rottweilers eingeliefert worden war.

Laut Polizeiangaben hatte sich die für das Mädchen tödliche Attacke gegen neun Uhr in einer Ortschaft im Bezirk Horn ereignet. Die Einjährige wurde von einem privaten Hund der Familie – der Vater des Opfers ist Polizeidiensthundeführer – angegriffen.

Landtag: Neues Hundegesetz

Der Tod des einjährigen Mädchens ist bereits der zweite schwere Zwischenfall in Niederösterreich binnen weniger Wochen. Anfang September war eine Dreijährige im Bezirk Lilienfeld durch eine Attacke dreier Pitbullterrier schwer verletzt worden. Danach hatte die Diskussion über eine Regelung für die Haltung sogenannter Kampfhunde begonnen, die kommende Woche im Landtag in die Beschlussfassung eines neuen Hundehaltegesetzes für Niederösterreich münden soll.

Darüber ist inzwischen aber eine heftige politische Diskussion entbrannt. Während die ÖVP die Vorlage begrüßt, will die SPÖ eine Überarbeitung. Für die Freiheitlichen im Land ist das Gesetz überhaupt „Husch-Pfusch“. Kritik am neuen Hundehaltegesetz hat es in den vergangenen Tagen vom österreichischen Kynologenverband (ÖKV) gegeben.

Für die Volkspartei ist ein entscheidender Punkt die Definition der betroffenen Hunderassen, so Klubobmann Klaus Schneeberger: „Hier haben wir uns zusammen mit den Experten auf Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bzw. auf auffällige Hunde geeinigt.“ Erstere seien demnach Bullterrier, Bandogs, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbulls und Dogo Argentinos. Durch Verordnung der Landesregierung sollen der Liste weitere Rassen hinzugefügt werden können, bei denen es ebenfalls wiederholt zu gefährlichen Vorfällen komme. Auffällige Hunde wiederum seien jene, „die bereits Menschen oder andere Tiere gefährdet oder gebissen haben oder die zu aggressiven Hunden gezüchtet oder abgerichtet wurden“. Besitzer von Tieren, „die nicht unter eine der beiden Kategorien fallen“, seien von der zur Beschlussfassung stehenden Vorlage „nicht betroffen“, stellte Schneeberger klar.

Wer kontrolliert?

Die Landes-SP spricht sich für eine Überarbeitung des neuen Gesetzes aus. „Mit dieser Vorlage wird man keinen Unglücksfall mit Hunden verhindern können“, erklärte SP-Klubobmann Helmut Cerwenka: Viele Bestimmungen müssten eigentlich durch die Polizei kontrolliert werden und nicht durch Gemeinden und ihre Bürgermeister. Die Gesetzesvorlage bedeute eine Abwälzung des Problems auf die – ohnehin überlasteten – Kommunen.

(c) Die Presse / HR

FP-Abgeordneter Erich Königsberger dagegen sieht eine Diskriminierung der Hundebesitzer durch das strengere Hundehaltungsgesetz: Das Gesetz sei „unausgegoren und kynologischer Schwachsinn“. Und der Österreichische Kynologenverband merkte an: Der Gesetzesentwurf enthalte keine ausreichenden Bestimmungen „über die weitere Vorgangsweise für verfallen erklärte Hunde“ – außer, dass diese während des Verfahrens in Tierheimen aufzubewahren seien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2009)

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