Terrorprozess in Tirol gegen 29-jährigen Iraker vertagt

Archivbild: Landesgericht Innsbruck
Archivbild: Landesgericht InnsbruckAPA
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Der Asylwerber war im Vorjahr bereits zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, der OGH hob das Urteil jedoch auf. Die Neuauflage wurde am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Prozess gegen einen 29-jährigen Iraker wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Mann war im September des vergangenen Jahres zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Urteil jedoch wegen Fragen der Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts aufgehoben.

Der Richter hatte den als Sachverständigen beigezogenen Nahost-Experten aus der ersten Hauptverhandlung nicht mehr zur Erörterung des Gutachtens vorgeladen, der Verteidiger beantragte dies jedoch, weshalb der Prozess vertagt wurde. Der Experte hatte in seinem Gutachten erklärt, dass es sich bei der schiitischen Milizeinheit, der der Angeklagte angehört haben soll, um eine Terrororganisation handle. Zudem kündigte der Verteidiger an, noch weitere Beweisanträge, darunter unter anderem ein zusätzliches Gutachten, schriftlich einzubringen.

Dem 29-jährigen Asylwerber wurde vorgeworfen, zwischen Sommer 2014 und Frühling 2015 vor allem in Tikrit für die Miliz "Asa`ib al-Haqq" gekämpft zu haben. Zudem soll er als Leibwächter des Anführers die Miliz unterstützt haben. Der Iraker hatte sich in der ersten Hauptverhandlung nicht schuldig bekannt. Er sei lediglich dem Aufruf zur Volksmobilisierung im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) im Irak gefolgt, hatte der Mann vor dem Schöffengericht gesagt.

"Es bestehe eine Zuständigkeitsproblematik, weil ein Ausländer im Ausland eine Straftat begangen hat", meinte der Staatsanwalt. Da Österreich aber niemanden in den Irak zur Strafverfolgung ausliefere, sei die Zuständigkeit gegeben, fügte der öffentliche Ankläger hinzu.

Der Verteidiger sah die Sachlage jedoch völlig anders. "Österreich kann keinesfalls zuständig sein", erklärte der Rechtsanwalt. Außerdem habe sein Mandant in seiner Heimat gegen den IS gekämpft, also seine Heimat unterstützt. "Er hat sich für seinen Staat eingesetzt", betonte der Verteidiger. Dass der Angeklagte für den irakischen Staat kein Verbrecher sei, würde auch die Anwesenheit des irakischen Konsuls beweisen, der extra aus Wien angereist war, sagte der Rechtsanwalt.

Der Prozess wurde am Landesgericht unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Mehrere vermummte Justizwachebeamten und Beamten einer Spezialeinheit der Polizei postierten sich schwer bewaffnet im Gerichtssaal. Dem Angeklagten wurden die Handschellen während der Verhandlung nicht abgenommen - "aus Sicherheitsgründen", wie der Richter meinte.

(APA)

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