Polizist erschießt Lebensmüden: BIA ermittelt

Mit dieser Gaspistole wurde der Polizist bedroht.
Mit dieser Gaspistole wurde der Polizist bedroht.(c) APA/HERBERT P. OCZERET (HERBERT P. OCZERET)
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Mit zwei Schüssen hat ein Polizist in Wien einen Mann getötet, der zuvor mit seinem Selbstmord gedroht hatte. Der Fall wird nun vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) untersucht.

Vor den Augen seiner Lebensgefährtin ist in Wien ein 31-Jähriger von einem Polizisten erschossen worden. Die Freundin hatte die Polizei verständigt, weil sie befürchtet hatte, dass der Mann Selbstmord begehen wolle. Der Mann hatte eine täuschend echt aussehende Gaspistole auf den Beamten gerichtet, dieser schoss und traf den Mann zweimal. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Die 27-jährige Lebensgefährtin und die beiden Polizisten werden psychologisch betreut, ebenso die Angehörigen des Toten.

Der tödliche Schuss wird nun ein Fall für das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA). Die Freundin konnte noch nicht befragt werden, die beteiligten Polizisten allerdings schon, berichtet Polizeisprecher Roman Hahslinger. Demnach hatte der 31-Jährige seine Freundin angerufen und dabei gedroht, sich umzubringen. Außerdem hörte die junge Frau auch einen Schuss. Die beiden hatten kurz zuvor am Telefon heftig gestritten.

Täuschend echt aussehende Waffe

Die Frau, die sich zu diesem Zeitpunkt im Burgenland aufhielt, verständigte zunächst die Polizei und machte sich dann mit einer Freundin auf den Weg nach Wien. Unterdessen rief ein Polizist den 31-Jährigen an, der auch dem Beamten gegenüber seinen Selbstmord ankündigte, dabei aber nicht sagte, wo er sich gerade befand.

Daher fuhr eine Funkstreifenbesatzung mit der 27-Jährigen gegen 12.35 Uhr in die Wohnung der Frau in der Neilreichgasse, zu der ihr Freund einen Schlüssel hatte. Es war jedoch zunächst nicht möglich, die Wohnung aufzusperren, da innen der Schlüssel steckte. Einer der beiden Beamten verständigte daraufhin die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (Wega).

Während die Polizisten mit der Frau auf die Verstärkung warteten, öffnete sich die Eingangstür. Der 31-Jährige ließ seine Freundin, ihre Bekannte und die Exekutive in die Wohnung und machte "einen völlig ruhigen Eindruck", wie ein Sprecher am Montag erneut betonte. Einer der beiden Beamten ging noch einmal kurz vor die Tür, um den Amtsarzt zu verständigen, der in solchen Situationen den Geisteszustand des Suizidgefährdeten prüft.

Plötzlich zog der 31-Jährige eine Waffe und richtete sie auf den zweiten Polizisten. Dabei handelte es sich um eine Gaspistole, die einer Walther P99 täuschend ähnlich sah. Hahslinger: "Die Pistole war vom Aussehen und vom Gewicht nicht von einer echten zu unterscheiden." Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. "In so einer Situation darf man nicht lange überlegen", so Hahslinger. Die Schüsse trafen den 31-Jährigen in die Mitte der Brust und in die rechte Schulter. Für ihn kam jede Hilfe zu spät, Reanimationsversuche blieben erfolglos.

Fall wird außerhalb Wiens geprüft

Nun muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war. Es ist zu erwarten, dass der Fall nicht in Wien, sondern - um eine etwaige Befangenheit der Behörde zu vermeiden - außerhalb der Bundeshauptstadt geprüft wird.

Grundsätzlich regelt das Waffengebrauchsgesetz, wann und warum geschossen werden darf. In § 7 heißt es unter anderem: „Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig: 1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen (. . .)" Auch das Strafrecht regelt die Notwehr, § 3 des Strafgesetzbuches sagt: „Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."

(Ag./Red.)

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