Fall Seisenbacher: Dringende Anfrage an ukrainische Justiz

Archivbild: Am 19. Dezember des Vorjahres bleib die Anklagebank leer, Seisenbacher tauchte unter
Archivbild: Am 19. Dezember des Vorjahres bleib die Anklagebank leer, Seisenbacher tauchte unterAPA/HELMUT FOHRINGER
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Im Fall des in Kiew aus der Haft entlassenen Ex-Judoka will Österreichs Justizminister Brandstetter "jede rechtliche Möglichkeit zur Auslieferung nutzen". Sein Ressort hat sich mit den ukrainischen Behörden in Verbindung gesetzt.

Nachdem der Ex-Judoka Peter Seisenbacher in der Vorwoche in Kiew aus der Auslieferungshaft entlassen wurde, hat das Justizministerium nun dem ukrainischen Justizministerium eine dringende Anfrage übermittelt. Gefragt wird unter anderem, warum der Doppelolympiasieger enthaftet wurde. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will "jede rechtliche Möglichkeit zur Auslieferung nutzen".

Das betonte er in einem schriftlichen Statement gegenüber der Austria Presseagentur. Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek erklärte im Ö1-Mittagsjournal, dass in dem Schreiben auch angeboten wurde, ergänzende Informationen zu rechtlichen Fragen, insbesondere auch zur Verjährung und zu in Österreich gesetzten verjährungshemmenden Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Weiters wurde angefragt, welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um eine Flucht Seisenbachers zu verhindern, ebenso, wie der aktuelle Stand des Verfahrens sei. "Wir gehen immer noch davon aus, dass unser Auslieferungsbegehren seine Berechtigung hat", sagte Pilnacek dem ORF-Radio.

Brandstetter: "Alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen"

"Ich kann versichern, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sicherzustellen, dass der Prozess gegen Seisenbacher in Wien stattfinden kann. Meine Fachabteilung ist daher rasch aktiv geworden und steht inzwischen in direktem Kontakt mit den ukrainischen Behörden, die jetzt gefordert sind, um die weitere Kooperation sicherzustellen," erklärte Brandstetter.

Der Umstand der Enthaftung für sich genommen spricht laut Justizministerium noch nicht gegen die Zulässigerklärung des Auslieferungsersuchens. Auch in Österreich befinden sich die Betroffenen in Auslieferungsfahren bei entsprechenden begleitenden Sicherheitsmaßnahmen im Einzelfall auf freiem Fuß, betonte das Ministerium.

Die öffentliche Fahndung nach dem Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher bleibt vorerst aufrecht. Sollte Seisenbacher nämlich die Grenzen der Ukraine überschreiten, wäre er im jeweiligen Land sofort zu festzunehmen, um das Auslieferungsersuchen der österreichischen Justiz zu sichern.

Aus Auslieferungshaft entlassen

Seisenbacher wird schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen vorgeworfen. Er war am 1. August in einer Wohnung in Kiew festgenommen worden und am Freitag aus der Auslieferungshaft entlassen worden. Der Prozess gegen ihn hätte am 19. Dezember 2016 starten sollen, diesem hatte sich Seisenbacher jedoch durch seien Flucht entzogen. In einem Wiener Judo-Verein soll er - so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft - zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen nicht öffentlich geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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