Dreifachmord: Frau ließ Mann in die Wohnung

Polizeiabsperrung beim Tatort in Hohenems
Polizeiabsperrung beim Tatort in HohenemsAPA/DIETMAR MATHIS
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Die Obduktion ergab, dass bei allen Opfern sowie beim Täter Messerstiche zum Tod führten.

Nach dem Dreifachmord in Hohenems und dem Suizid des 38-jährigen Täters am Samstag wurde am Sonntag das vorläufige Obduktionsergebnis bekannt. Demnach führten Messerstiche bei allen drei Opfern sowie beim Täter zum Tod, teilte das Landeskriminalamt Vorarlberg mit.

Der Täter, ein türkischstämmiger Vorarlberger, hatte seine 33 Jahre alte Ehefrau in der Küche der gemeinsamen Wohnung zuerst mit einem kleinen Hammer attackiert und am Kopf getroffen. Tödlich waren die Messerstiche, die er ihr danach zufügte. Die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren hatte er zuvor ebenfalls mit Messerstichen getötet.

Auch der Täter starb an einem Messerstich, den er sich im Brustbereich zugefügt hatte. Er war aber noch kurze Zeit handlungsfähig und hatte sich aus dem Badezimmer im dritten Stock der Wohnanlage in die Tiefe gestürzt, als die Polizei Samstagfrüh die Wohnung aufbrach.

Ehepaar hatte öfter Kontakt

Die Polizei erhob mittlerweile, dass der Täter keine Schlüssel zur Wohnung besessen hat. Sie waren ihm im Zuge der polizeilichen Wegweisung und des Betretungsverbotes abgenommen worden. „Es muss daher angenommen werden“, so die Landespolizeidirektion am Sonntag, „dass ihm die Ehefrau die Wohnungstüre geöffnet hatte. Aufgrund von Zeugenaussagen wurde auch festgestellt, dass die Eheleute – trotz Betretungsverbot – öfter Kontakt hatten.“

Das Betretungsverbot

Im Vorjahr sind österreichweit 8.637 Betretungsverbote verhängt worden. Das war die höchste Zahl seit Einführung der Maßnahme im Jahr 2000, geht aus der Statistik des Bundesverbands der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen hervor. Die Polizei kann einen potenziellen Gewalttäter aus der Wohnung, in der durch ihn gefährdete Personen leben, wegweisen und mit einem Betretungsverbot belegen.

Diese Wegweisung gilt auch für die unmittelbare Umgebung der Wohnung und bleibt zwei Wochen lang aufrecht. Die Einhaltung des Betretungsverbotes muss von der Polizei innerhalb der ersten drei Tage zumindest einmal überprüft werden.

In Paragraf 38a des Sicherheitspolizeigesetzes ("Betretungsverbot und Wegweisung zum Schutz vor Gewalt") heißt es weiter, dem Gefährder sind alle Schlüssel zur Wohnung abzunehmen. Der Betroffene darf noch dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitnehmen. Sollte es nach der Verhängung des Betretungsverbots notwendig sein, in die Wohnung zurückzukehren, darf die Person dies nur in Begleitung der Polizei. Die Beamten können den Weggewiesenen bei wiederholter Missachtung des Betretungsverbots festnehmen.

Geschützt sind alle in einer Wohnung lebenden Personen, unabhängig von Verwandtschafts- und Besitzverhältnissen. Die gefährdeten Bewohner müssen von den Beamten darüber informiert werden, dass sie beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung beantragen können, mit der dem Täter eine Rückkehr verboten wird. Dadurch wird ein von der Polizei verhängtes Betretungsverbot auf maximal vier Wochen verlängert. Innerhalb dieser Zeit wird die gerichtliche Entscheidung getroffen. Opfer häuslicher Gewalt können einen solchen Antrag auch ohne zuvor verhängtes Betretungsverbot stellen.

Die Polizei ist laut Sicherheitspolizeigesetz außerdem dazu veranlasst, auf Opferschutzeinrichtungen hinzuweisen. Wenn Unmündige gefährdet werden, ist der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger zu informieren. In dem Fall kann das Betretungsverbot über die Wohnung hinaus auch auf Schulen, Kindergärten und Horte ausgeweitet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.9.2017)

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