Todesschuss auf Motorradfahrer: Polizist freigesprochen

(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Der 26-jähriger Beamte musste sich wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten. Im Vorjahr hat er einen mutmaßlichen Motorraddieb erschossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Polizeibeamter, der am 8. August 2008 in Wetzelsdorf (Bezirk Mistelbach) einen flüchtenden mutmaßlichen Motorraddieb erschossen hat, ist am Freitag am Landesgericht Korneuburg vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit tödlichem Ausgang freigesprochen worden.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das nach kurzer Beratung des Schöffensenats ergangene Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

In der Urteilsbegründung betonte Richterin Berta Perger, es sei schrecklich, dass ein Mensch zu Tode kam. Der Angeklagte habe zurecht annehmen können, dass es sich bei dem Motorradfahrer um eine gefährliche Person handelte. Der 46-Jährige habe sich mehrmals der Kontrolle durch die Polizei entzogen. Dass er auf einen Polizeibeamten losfuhr, sei rechtlich Widerstand gegen die Staatsgewalt.

In der Kellergasse von Wetzelsdorf fuhr der Mann dann auf den Angeklagten zu, der gemeinsam mit seiner Kollegin eine Sperre errichtet hatte. Der Polizist habe den Waffengebrauch mit einem Warnschuss angekündigt, dann sei es zur leider letalen Schussabgabe gekommen. "Es war eine Entscheidung von Sekunden", so Perger. Eine andere Alternative habe der Beamte, der sich korrekt verhalten habe, nicht gehabt. Durch die Absenkung des Motorrades, das gerade von der Böschung herunterfuhr, war der - auf die Reifen gezielte - Schuss "leider tödlich", so Perger. Der Angeklagte habe den Mann nicht vorsätzlich verletzen wollen.

Der Angeklagte gab an, er habe auf die Reifen gezielt. Er war aufgrund der Fahrweise und des Verhaltens des Mannes davon überzeugt, dass es sich um einen Motorraddieb handelte. Im Nachhinein stellte sich damals heraus, dass der 26-Jährige mit seiner Einschätzung Recht hatte: In einem Bauernhaus des Getöteten in Drasenhofen fanden sich mehrere als gestohlen gemeldete Zweiräder. Es soll sich dabei um eine Art "Beutelager" gehandelt haben. Der 46-Jährige wies zudem mehrere Vorstrafen auf.

(APA)

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