Die Richtervereinigung weist die Kritik an dem Freispruch für einen steirischen Arzt
"auf das Schärfste zurück". Der betroffene Richter sei als "äußerst gewissenhaft" bekannt.
Nach dem Freispruch für einen oststeirischen Arzt und der damit einhergehenden Kritik haben am Dienstag Vertreter der Richter und Staatsanwälte zu einer Rückkehr zur Sachlichkeit aufgerufen: "Die Enttäuschung ist begreiflich, aber man darf sich nicht von Emotionen zu Äußerungen hinreißen lassen", sagte Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung.
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) mahnten im Fall des am Freitag freigesprochenen Arztes ein, "wieder auf den Boden der Sachlichkeit zurückzukehren". "Ob das Urteil richtig oder falsch ist, wird das Rechtsmittelverfahren zeigen. Unqualifizierte Vorwürfe gegen den zuständigen Richter, mögen sie auch durch die begreifliche Enttäuschung über den für die Anzeiger unerwarteten Verfahrensausgang begründet sein, sind vor allem, wenn damit strafbares Verhalten unterstellt wird, auf das Schärfste zurückzuweisen."
"Nicht in Ordnung, so scharf zu schießen"
Laut Zinkl seien "unqualifizierte Vorwürfe" gegen den Richter zu unterlassen. Er erkannte an, dass es ein Verfahren war, bei dem Betroffene aus begreiflichen Gründen unzufrieden mit dem Ausgang sein können, dennoch seien strafrechtlich relevante Vorwürfe nicht zulässig. Erst müsse ohnehin das Rechtsmittelverfahren abgewartet werden, vorher sei es "nicht in Ordnung, so scharf zu schießen".
Inhaltlich wollte er den Fall nicht werten - zumal es ein laufendes Verfahren ist. Das schriftliche Urteil sei ebenfalls noch abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft werde dieses dann prüfen und die Berufung erheben oder das Rechtsmittel zurückziehen. An den betreffenden Richter ließ Zinkl nichts herankommen: "Er ist ein äußerst gewissenhafter Richter, der sich genauestens auf die Verfahren vorbereitet und diese sachlich führt." Außerdem hob der Präsident hervor, dass "wir in einem Rechtsstaat leben", in dem Urteile bekämpft werden können. Der Freispruch "soll und wird" daher ebenfalls geprüft.
Freispruch in Graz
Der Arzt ist am Freitagabend im Grazer Straflandesgericht - für viele Beobachter überraschend - vom Vorwurf des jahrelangen Quälens seiner vier Kinder freigesprochen worden. Ihm war u.a. vorgeworfen worden, sich selbst vor den Augen der Kinder verletzt zu haben und sie dann gezwungen zu haben, ihm zu helfen. Der Richter führte in seiner Urteilsbegründung u.a. aus: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist."
(APA)