Der zweifache Judo-Olympiasieger hat fünf Tage Zeit, um die Ukraine freiwillig zu verlassen. Rechtsmittel gegen den Bescheid sind möglich. Eine Auslieferung nach Österreich hat das Justizministerium abgelehnt.
Der in Österreich wegen Sexualdelikten angeklagte flüchtige Ex-Judoka Peter Seisenbacher wird von der Ukraine zwar nicht an Österreich ausgeliefert, aber er muss das Land verlassen: Die ukrainische Migrationsbehörde forderte ihn auf, bis 12. Oktober freiwillig auszureisen.
Die ukrainischen Behörden trafen gleichzeitig zwei Entscheidungen: Das Justizministerium lehnte den Auslieferungsantrag Österreichs ab. Weil Seisenbacher aber gegen das Migrationsrecht verstößt, muss er die Ukraine binnen fünf Tagen verlassen. Seisenbacher hatte in der Ukraine weder um Asyl angesucht, noch einen Antrag auf einen temporären oder permanenten Aufenthaltstitel gestellt. Über diese Entscheidungen wurde gestern auch das österreichische Außenministerium informiert.
Der Rechtsvertreter des Ex-Judokas, Bernhard Lehofer, will die Ausweisung seines Mandanten nicht einfach hinnehmen. "Wir erwägen, diese Entscheidung mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen, um den Aufenthaltsstatus in der Ukraine zu verlängern und zeitlich zu erstrecken", kündigte der Grazer Anwalt am Freitagabend im Gespräch mit der APA an. Lehofer geht davon aus, dass einem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zukommt und Seisenbacher nicht schon in der kommenden Woche ausreisen müsste. Auf die Frage, wie Seisenbacher auf die jüngsten Entwicklungen reagiert hätte, meinte Lehofer: "So wie immer. Er ist gefasst. Wir gehen damit um."
Reisepass ungültig
Nach derzeitigem Stand wäre Österreich de facto der einzige Staat, in den Seisenbacher ausreisen könnte. Die Bezirkshauptmannschaft Tulln, die Seisenbachers Reisepass ausgestellt hatte, hat diesen nämlich für ungültig erklärt. Das bedeutet, dass der Ex-Judoka auf rechtmäßigem Weg wohl kaum die Ukraine verlassen könnte - außer er setzt sich nach Kontaktaufnahme mit der österreichischen Vertretung in Kiew in einen Flieger und stellt sich dem gegen ihn in Wien anhängigen Strafverfahren. Zeitnahe müsste sich der 57-Jährige in diesem Fall wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor Gericht verantworten, wobei er bei einem Schuldspruch mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen müsste. Dem gegen ihn am Wiener Landesgericht für Strafsachen anhängigen Verfahren, in dem für Mitte Dezember 2016 bereits eine Hauptverhandlung anberaumt war, hatte sich Seisenbacher durch Flucht in die Ukraine entzogen.
(APA)