Tod am Wörthersee: Zwei Männer müssen vor Gericht.
Klagenfurt. Nach dem Bootsunfall am Wörthersee vom 2. Juni hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Strafantrag eingebracht. Dem Bootslenker, einem 44 Jahre alten Medienmanager aus Niederösterreich, wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Zudem wird dem Mann Gefährdung der körperlichen Sicherheit zur Last gelegt.
Auch der Vertreter des Schiffseigners ist angeklagt: wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Dieser Mann hatte dem 44-Jährigen das Steuer des Bootes überlassen. Letzterer war stark alkoholisiert (1,2 Promille) gewesen. Bei dem Unfall wurde ein Kremser Baumeister (44), ein Freund des nun beschuldigten Lenkers, getötet. Der Baumeister war ins Wasser gefallen und geriet in die Schiffsschraube. Der 44-Jährige bekennt sich nicht schuldig. Sein Anwalt will neue Beweisanträge stellen. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2017)