Prozess um Vergewaltigung in Linzer Disco gestartet

Ein 29-Jähriger, der im November eine Frau in der Toilette einer Linzer Disk vergewaltigt haben soll, steht vor Gericht. Er bestreitet die Tat und spricht von einvernehmlichem Sex.

Am Landesgericht Linz hat der Prozess gegen einen 29-Jährigen begonnen, dem vorgeworfen wird, im November des Vorjahres eine Frau in der Toilette einer Diskothek in Linz vergewaltigt und ihr Drogen verabreicht zu haben. Der Beschuldigte bestritt die Tat, es sei einvernehmlich zum Sex und freiwillig zum Drogenkonsum gekommen. Ein Urteil noch am Dienstag schien unwahrscheinlich.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, dass er das 19-jährige Opfer mit dem Hinweis, dass er bewaffnet sei, genötigt habe, auf der Toilette eine weiße Substanz zu konsumieren, wohl Kokain, und dass er die junge Frau anschließend zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Das Opfer habe ihn eindeutig in nachvollziehbarer Weise belastet. Laut einem Gutachten - aufgrund der Vorgeschichte des Angeklagten, der eine einschlägige Vorstrafe aufweist - liege bei dem 29-Jährigen keine Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit vor. Der Privatbeteiligtenvertreter gab an, das Opfer leide unter psychischen Problemen, sei posttraumatisch belastet.

Verteidiger Andreas Mauhart ging auf die Vergangenheit seines Mandanten ein. "Was man als Verteidiger so nötig brauchen kann wie einen Kropf, ist ein Mandant, der eine einschlägige Vorstrafe hat." Der 29-Jährige strahle laut Gutachten keine Gefährlichkeit mehr aus. Der Anwalt äußerte Zweifel, dass eine Vergewaltigung auf der Toilette einer Diskothek, wo immer Menschen in der Nähe seien, sogar meistens ein Sicherheitsmitarbeiter postiert sei, unbemerkt bleiben könne. Er habe noch nie so verwirrende Aussagen wie jene des Opfers gehört, so der Verteidiger. "Sie haben da einen Mann, der perfekt passt, aber ich bin relativ sicher, die Vergewaltigung, was ihm da vorgeworfen wird, das kann sich für mich nicht ausgehen", wandte er sich an das Schöffengericht.

Laut dem Angeklagten hat die 19-Jährige einvernehmlich mit ihm Sex gehabt, ihn sogar in die Toilettenkabine gezogen. Auch das Kokain hätte sie aus eigenen Stücken konsumiert - er habe gesagt, sie solle später in ein anderes Lokal kommen, dort könne er ihr noch mehr Drogen besorgen. Wenn er sie vergewaltigt habe, "warum soll ich das tun, ihr sagen, dass ich in das Lokal fahre und dann echt dorthin fahren", fragte er. Er könne sich nicht erklären, warum sie ihn beschuldige. Am ehesten, weil sie böse gewesen sei, da er die Toilette nach dem Verkehr gleich verlassen habe, und sie ihn wohl später mit seiner Freundin gesehen habe. Er sei mit seiner Freundin in den besagten Club gefahren. Als er einmal hinausging, sei Polizei da gewesen und habe ihn festgenommen.

Opfer spricht von "Schockstarre" 

Das aufgelöste Opfer schilderte die Tat in einer kontradiktorischen Einvernahme ganz anders, sprach davon, dass es in die Kabine gedrängt worden sei und der Angeklagte hätte "gesagt, ich soll leise sein, weil er hat eine Waffe". Daraufhin sei sie in einer "Schockstarre" seinen Anweisungen gefolgt, berichtete die Frau. "Ich hab einfach so Angst gehabt." Deshalb habe sie auch nicht geschrien. Als die 19-Jährige in der engen Toilette einmal zurückschaute, glaubte sie, ein Messer in seinem Hosenbund stecken zu sehen. "Da habe ich noch mehr Panik gehabt." Er habe wohl gesagt, dass sie sich in dem anderen Lokal sehen würden, aber "ich hab mich gefragt, warum sagt er das?"

Nach dem Vorfall habe sie ihren Arbeitskollegen gerufen, mit dem sie zuvor unterwegs war, und sei mit ihm in den vom Angeklagten genannten Club gefahren. Dort habe sie den Mann wiedererkannt und auch das Messer wieder bei ihm gesehen. Dann habe sie die Polizei gerufen. Ein Messer wurde bei dem Angeklagten nicht gefunden. Warum sie die Polizei nicht gleich gerufen habe, sondern noch in das andere Lokal gefahren sei, konnte sich das Opfer nicht erklären. Sie habe den Mann wohl selbst stellen wollen, meinte die 19-Jährige.

Am Nachmittag steht die Einvernahme weiterer Zeugen am Programm.

(APA)

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