Ein strenges VERBOTSGESETZ gegen Nazis

Als Lehre aus der Geschichte wird Wiederbetätigung strikt geahndet.

Wer nationalsozialistische Gedanken auch nur kundtut, muss mit ein bis zehn Jahren Haft rechnen, bei besonderer Gefährlichkeit sogar mit bis zu 20 Jahren. Es sind strenge Strafen, die das Verbotsgesetz vorsieht. Sanktionen, die jegliches Wiederaufflammen des Nationalsozialismus verhindern sollen.

Bereits am 8. Mai 1945 hatte die provisorische Staatsregierung das Gesetz beschlossen, 1947 wurde es novelliert, 1992 weiter verschärft. FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz stellte im Jahr 2010 das Gesetz teils infrage, weil es die Meinungsfreiheit einschränke, ruderte aber bald darauf zurück. Kritisch gesehen wird aber auch von Juristen, dass Tatbestände im Gesetz („im nationalsozialistischen Sinn betätigt“) recht unbestimmt gefasst sind. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2018)

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