Tierschützer: Massive Kritik an Gerichtsgutachter

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Das Gutachten, das den Angeklagten Balluch als mutmaßlichen Verfasser von Bekennerschreiben belastet, wird von Experten in der Luft zerrissen. Privatgutachten werden aber in der Regel nicht zum Gerichtsakt genommen.

WIEN/WIENER NEUSTADT. Aufregung um jenes Gutachten, das den Hauptangeklagten im Tierschützer-Prozess, den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, schwer belastet. Laut dieser Expertise ist Balluch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Autor von „Bekennerschreiben“ nach Anschlägen radikaler Tierschützer. Zwei international anerkannte Sprachsachverständige üben nun aber schärfste Kritik an dem vorliegenden Gerichtsgutachten.

Der deutsche Experte Raimund Drommel, ein Spezialist für Sprachprofiling und Autorenbestimmung – er analysierte unter anderem Bekennerschreiben der Terrororganisationen „Rote Armee Fraktion“ (RAF, Deutschland), „Action Directe“ (Frankreich) oder der italienischen „Roten Brigaden“ –, stellte anlässlich des vorliegenden Gerichtsgutachtens sogar das „System“ des österreichischen Gutachterwesens infrage.

Stein des Anstoßes ist das vom Wiener Neustädter Staatsanwalt Wolfgang Handler bestellte Gutachten. Dieses wird am Mittwoch im Prozess gegen 13 Tierschützer erörtert, Hauptvorwurf der Anklage: Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Verfasst wurde dieses Gutachten vom allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Wolfgang Schweiger aus Graz. Dieser ist unter anderem auf kriminaltechnische Sprach- und Textvergleiche spezialisiert.

Die gegenständliche Expertise erwecke aber den Eindruck, als würde ein Blinder von der Farbenlehre schreiben, so Drommel. Der deutsche Experte erklärte dies am Dienstag vor Journalisten im Wiener Café Landtmann – flankiert von VGT-Obmann Martin Balluch. Drei sogenannte Bekennerschreiben wurden öffentlich unter die Lupe genommen: ein Schreiben nach einer Nerzbefreiung im Waldviertel vom 6. Juli 1997 (Fax an die Austria Presse Agentur), ein handgeschriebener Text vom 5.Jänner2000 nach einem Brandanschlag auf eine Hühnermastfabrik bei St.Pölten und ein Schreiben nach einem Anschlag auf den Zirkus Knie in Linz (3. Juli 2000), das im „Tatblatt“ abgedruckt wurde.

Innsbrucker Forscher kritisiert

In seinem Gutachten kommt Schweiger zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte Balluch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor des Bekennerschreibens“ in Sachen Hühnermastfabrik sei. Dasselbe gelte für das Schreiben zum Zirkusanschlag. Auch einen Text über die Geschichte der „Animal Liberation Front“ (ALF) sowie „einen großen Teil von 16 Leserbriefen (vielleicht sogar alle)“ soll Balluch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ geschrieben haben.

Laut Drommel habe Schweiger aber nur nach belastenden Indizien gesucht. Und er habe „die Kriterien für forensische Textvergleiche verletzt“. Außerdem liege dem Gerichtsgutachten eine „grob fahrlässige Verwendung der Wahrscheinlichkeitsstufe ,+4‘ vor: Die gutachterliche Aussage, Urheberidentität besteht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, ist in linguistischen Gutachten, die sich mit sprachlichen Unschärfen befassen, extrem selten.“ Fazit von Drommel: „Herr Balluch kann durch sprachsystematische Abgleiche als Urheber der drei ,Bekennerschreiben‘ nicht überführt werden. Es spricht – im Gegenteil– mehr gegen als für eine Urheberschaft Martin Balluchs.“

Auch Manfred Kienpointner, Vorstand des Instituts für Sprachen und Literaturen an der Uni Innsbruck, schreibt: „Ich erachte es für unhaltbar, aufgrund des Gutachtens von Dr. Schweiger davon auszugehen, dass DDr. Balluch und die Autoren und Autorinnen der diversen Bekennerschreiben ,mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ identisch sind.“ Schweiger vernachlässige „wissenschaftliche Standards statistischen Argumentierens“.

Was diese schweren Einwände nun für den Tierschützer-Prozess konkret bedeuten, bleibt abzuwarten. In der Regel werden Privatgutachten nicht einmal zum Gerichtsakt genommen. Die Angeklagten haben aber das Recht, dem offiziellen Gerichtsgutachter auf Basis von Privatgutachten kritische Fragen zu stellen.

Auf einen Blick

Das Verfahren gegen 13 Tierschützer, das derzeit im Landesgericht Wiener Neustadt läuft, wird von einer Debatte um die Qualität des zweiteiligen Schriftgutachtens (Kosten: ca. 35.000 Euro) überschattet. Zwei anerkannte Experten gehen äußerst hart mit der vorliegenden Expertise ins Gericht („methodisch unzureichend“). Das Gutachten belastet den Hauptangeklagten, Martin Balluch, den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, schwer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.04.2010)

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