Fall Kührer: Gericht entlastet die Verdächtigen

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Die Ermittlungen im Fall der verschwundenen Julia Kührer sind an einem toten Punkt angelangt. Drei Verdächtige werden vom OLG Wien entlastet. Die Republik ist nun mit 10.000-Euro-Schadenersatzforderung konfrontiert.

Wien. Die Ermittlungen im Fall der am 27.Juni 2006 verschwundenen Julia Kührer (20) sind an einem toten Punkt angelangt. Drei Verdächtige, die Geschwister K. und deren Freund H., werden vom Oberlandesgericht (OLG) Wien entlastet.

Der Verdächtige K. – er wird der Freiheitsentziehung verdächtigt – hatte den OLG-Entscheid erwirkt. K. war überwacht und festgenommen worden. Bei der Aktion war sein Schäfermischling Osiris erschossen worden. Drei Cobra-Beamte hatten aus einer Pumpgun, einem Sturmgewehr und einer Clock-Pistole insgesamt 18 Schüsse auf das Tier abgefeuert. Außerdem waren bei K. eine Hausdurchsuchung und eine Telefonüberwachung vorgenommen worden. Die diesbezüglichen Beschlüsse des Landesgerichts Korneuburg seien verfehlt, die Amtshandlung sei „absolut exzessiv“ gewesen, meint der Anwalt von K., Johannes Öhlböck, zur „Presse“. Und weil das OLG nun die Korneuburger Gerichtsbeschlüsse als unzulässig aufhob, wird Öhlböck „mindestens“ 10.000 Euro Schadenersatz von der Finanzprokuratur begehren.

Brisante Passage aus dem OLG-Entscheid: Die Hausdurchsuchung sei unzulässig gewesen, da sich der dafür „geforderte Tatverdacht aus den insgesamt vorliegenden Ermittlungsergebnissen nicht ableiten lässt“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2010)

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