Keine Anklage bei leichten Verkehrsunfällen

Keine Anklage leichten Verkehrsunfaellen
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Fahrlässige Körperverletzung ist künftig straffrei, wenn das Opfer nicht mehr als 14 Tage leiden muss. Die Regel betrifft vor allem Verkehrsunfälle: Wer Schmerzengeld will, muss selbst klagen.

[Wien] Prellungen, Schnitte, das Peitschenschlag-Syndrom: Alles typische Verletzungen nach Verkehrsunfällen. Bisher gab es für Unfallopfer die Möglichkeit, vergleichsweise leicht zu Schmerzengeld zu kommen. Gab es ein Strafverfahren gegen den Lenker wegen fahrlässiger Körperverletzung, durften sich Opfer diesem anschließen. So konnte man ohne eigenes Prozessrisiko abwarten, ob der Lenker strafrechtlich schuldig ist und daher in aller Regel auch zivilrechtlich zahlen muss.

Doch damit ist nun Schluss: Eine Änderung im Strafgesetzbuch sieht vor, dass fahrlässige Körperverletzung künftig nur angeklagt wird, wenn das Opfer mehr als zwei Wochen lang verletzt ist. Bisher musste die Gesundheit nur mehr als drei Tage lang beeinträchtigt sein. Eine Ausnahme gilt bloß, wenn die Schuld des Täters schwer wiegt. Die Neuerung gilt für alle Lebensbereiche, wird aber gerade bei Verkehrsunfällen relevant sein. Denn dort geht es oft um kleinere Unachtsamkeiten. „Der Verletzte wird künftig das Kostenrisiko tragen“, sagt Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer. Das Opfer müsse den Zivilrechtsweg gehen, ohne ein Strafverfahren abwarten zu können, so Rech im Gespräch mit der „Presse“.

Die Novelle findet sich versteckt im Budget-Begleitgesetz. Warum das? Die Neuerung spare Kosten, weil weniger Fälle auch weniger Sachverständigengutachten bedeuten, heißt es aus dem Kabinett von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Zwar müssten die Sachverständigen grundsätzlich vom Verurteilten bezahlt werden. Aber wenn dieser nicht zahlen könne (oder wenn es zu keiner Verurteilung kommt), bleibe der Staat auf den Kosten sitzen. Wie viel Geld der Bund sparen wird, kann man im Ministerium nicht sagen: Es gebe keine Gerichtsstatistik über die exakte Dauer von Verletzungen. Anwältin Rech fürchtet ein „Nullsummenspiel“. Schließlich falle der Staat auch um Geldstrafen für die Täter um. Gleichzeitig würde man sich die Sachverständigen meist nicht ersparen: Diese brauche man dann statt im Straf- eben im Zivilprozess, meint Rech.

Das Ministerium betont, es sei auch rechtspolitisch unnötig, bei jeder fahrlässigen Körperverletzung gleich mit dem Strafrecht drohen zu müssen. „Ich stehe dieser Meinung eher zurückhaltend gegenüber“, erwidert Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht am Wiener Juridicum. Zwar sei es bereits jetzt öfters so, dass bei fahrlässiger Körperverletzung statt einer Anklage (Höchststrafe: drei Monate Haft) eine diversionelle Maßnahme verhängt werde. Der Täter zahlt dann ein Bußgeld an den Staat und erspart sich dadurch den Strafprozess. Aber auch das sei ein Akt der staatlichen Aufklärung und eine bis zu 14 Tage dauernde Körperverletzung sei nichts Harmloses, so Fuchs.

Freilich verweisen Juristen auch darauf, dass nach Verkehrsunfällen „Opfer“ gerne das kaum nachweisbare Peitschenschlagsyndrom anführen, um Schmerzengeld zu kassieren. Die Zahl solcher Fälle könnte nun kleiner werden. Nichts ändert sich bei schwereren Körperverletzungen (Brüche) oder gar bei Fällen, in denen ein Betrunkener einen schweren Unfall mit Personenschaden verursacht. Hier wird der Staatsanwalt weiter aktiv.

Auch Aufregung um Geldstrafen

Für Aufregung sorgt in Juristenkreisen auch noch ein anderes Thema: Die laut Budgetgesetz geplante generelle Abschaffung der bedingten Geldstrafe im Strafrecht. Vielleicht, weil der Staat mehr kassiert, wenn künftig mehr unbedingte Geldstrafen verhängt werden. „Geldstrafen sind aber nicht dafür da, dass der Staat etwas kassiert“, sagt Fuchs. Man solle den Richtern bei den Strafmaßnahmen die freie Wahl lassen.

Das meint auch Anwältin Rech. Sie hat übrigens einen Tipp für das Justizministerium, wie man am besten Geld spart: Man sollte in Wirtschaftsstrafsachen von den Sachverständigen detailliertere Honorarnoten verlangen und die Einzelleistungen genau ansehen. Hier fließe viel Geld.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 9. 11. 2010)

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