Fußfesselträger schlug Frau: Haft statt Hausarrest

Fussfesseltraeger schlug Frau Gefaengnis
Fussfesseltraeger schlug Frau Gefaengnis(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Erster Widerruf einer Fußfesselbewilligung. Ein 27-jähriger Fußfesselträger aus Vorarlberg muss nach einem Übergriff auf seine Frau in Haft. Ende Dezember wurden bundesweit bereits 76 Fußfesselträger registriert.

Bregenz. Erste schwere Verfehlung eines Verurteilten, dem erlaubt worden war, seine Haftstrafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests zu verbüßen: Der Mann aus Hohenems (Vorarlberg, Bezirk Dornbirn) steht im dringenden Verdacht, in der Nacht auf den 26.Dezember seine 35-jährige Frau schwer misshandelt zu haben. Die Konsequenz: Der mutmaßliche Täter, der zwecks Überwachung eine Fußfessel getragen hat, muss diese abgeben und seine Haft bis auf Weiteres in der Justizanstalt Feldkirch absitzen.

„Der Vollzug der Strafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests bedeutet, dass der Strafgefangene sich in seiner Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung, insbesondere einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung [...] nachzugehen und sich angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Anstalt [...] zu unterwerfen hat.“ So steht es im Strafvollzugsgesetz, das in der Form seit 1.September dieses Jahres gilt. Mit Stichtag 22.Dezember wurden wie berichtet bundesweit bereits 76 Fußfesselträger registriert.

Auch der mittlerweile zu zehn Jahren Haft verurteilte Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner hatte – damals noch als U-Häftling – um eine Fußfessel angesucht. Und war gescheitert. Ein anderer Prominenter hatte mehr Glück: Ex-Konsum-Boss Hermann Gerharter trägt derzeit Fußfessel. Der 72-Jährige darf seine Haft in der Familienvilla in Maria Enzersdorf verbüßen. Er war wegen Untreue zu zwei Jahren Haft– sechs Monate davon unbedingt, den Rest auf Bewährung – verurteilt worden.

Wohnung und Job erforderlich

Jener Vorarlberger, bei dem nun die „Fessel-Erlaubnis“ von der Justizanstalt Feldkirch zurückgezogen wurde, galt an sich als Musterbeispiel für einen Hausarrest. Nach Auskunft des stellvertretenden Anstaltsleiters, Wachkommandant Walter Neuner, hat der Mann wegen Betruges fünf Monate unbedingte Haft erhalten. Da er sowohl eine Unterkunft – eben in einer Wohnung gemeinsam mit seiner Frau – als auch eine Arbeit hat, wurde die Fessel bewilligt.

In diesem Fall wird für den Fesselträger ein genauer Zeitplan erstellt, wann er sich wo aufzuhalten hat. Im Prinzip darf er nur zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln. In der Wohnung stellt die Fessel eine elektronische Verbindung zu einer Basisstation her. Wird diese Verbindung zu Zeiten unterbrochen, die nicht im Zeitplan vorgesehen sind, wird Alarm ausgelöst. In dem Fall riskiert der Fesselträger eine Verhaftung.

Auf einen Blick

Die elektronische Fußfessel ist seit ihrer Einführung am 1.September bei 90 Personen eingesetzt worden. Davon haben 14 den auf diese Art überwachten Hausarrest bereits beendet. Abgesehen davon, dass der Hausarrest dazu beiträgt, soziale Bindungen von Verurteilten aufrechtzuerhalten, soll er die überfüllten Haftanstalten entlasten. Pro Fußfesseltag sind vom Verurteilten 22 Euro zu entrichten. Wer nicht zahlen kann, bekommt Abschläge, im Durchschnitt zahlen Fesselträger neun Euro pro Tag.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2010)

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