OGH hebt generelles Haustierverbot für Mieter auf

hebt generelles Haustierverbot fuer
hebt generelles Haustierverbot fuer(c) EPA (Everett Kennedy Brown)
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Das Höchstgericht erklärt generelle Haustierverbot-Klauseln in Mietverträgen für unzulässig, weil dadurch selbst das Halten von Kleintieren in Käfigen verboten wäre.

Wien./Red. „Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten“. Eine derartige Klausel in einem Mietvertrag ist unzulässig, wie aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervorgeht.

Der OGH bemängelt in seiner Entscheidung, dass durch eine solche Klausel selbst das Halten von Kleintieren in Behältnissen verboten wäre (also etwa Zierfische oder Hamster). Ein derart weites Verbot sei aber durch nichts zu rechtfertigen (2 Ob 73/10i).

Die Entscheidung bedeutet, dass Vermieter künftig die Klausel konkreter fassen müssen. Die Haltung von Kleintieren in Käfigen müsste jedenfalls möglich sein. Das Verbot größerer Tiere, die sich in der Wohnung frei bewegen, dürfte aber weiterhin zulässig sein.

(Ag.)

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