Schlepper-Prozess in Innsbruck: Haft- und Geldstrafen

SchlepperProzess Innsbruck Haft Geldstrafen
SchlepperProzess Innsbruck Haft Geldstrafen(c) Clemens Fabry
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Sieben Beschuldigte sollen Visa für 145 Kubaner erschlichen haben. Nun setzte es - nicht rechtskräftige - Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.

Im Groß-Prozess am Innsbrucker Landesgericht rund um die Schlepperei von rund 145 Kubanern hat Richter Andreas Mair am Montag sieben Schuldsprüche gefällt und sowohl Haft- als auch Geldstrafen über die sieben Beschuldigten verhängt. Die Haftstrafen reichen von fünf Monaten bis zu zwei Jahren, die Geldstrafen bewegen sich zwischen 300 und 10.000 Euro. Die Urteile sind vorerst nicht rechtskräftig.

Angeklagt waren sieben Beschuldigte, denen neben Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zum Teil auch gewerbsmäßiger schwerer Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen wurde. Sie sollen mit erschlichenen Visa im Zeitraum von rund zwei Jahren Kubanern die Einreise ermöglicht haben.

Auch "kriminelle Vereinigung" teils gegeben

Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro wurde der Drittangeklagte am härtesten bestraft. Richter Mair befand ihn sowohl des gewerbsmäßigen schweren Betruges als auch der gewerbsmäßigen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung für schuldig.

Auch jener Arzt, der Honorarnoten für nie erfolgte Behandlungen ausgestellt haben soll, wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, dazu kam eine Geldstrafe von 2000 Euro, wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges und gewerbsmäßiger Schlepperei. Zwei weitere Beschuldigte wurden ebenfalls zu Haftstrafen in Höhe von 14 Monaten und fünf Monaten verteilt. Weitere Angeklagte kamen mit Geldstrafen davon.

"Es hat sich meines Erachtens ein klares Bild ergeben", meinte Staatsanwältin Barbara Linder in ihrem Schlussplädoyer. Gefälschte Staatsbürgerschaftsnachweise, gefälschte Einkommensnachweise, falsche Honorarnoten über ärztliche Behandlungen, die niemals durchgeführt wurden sowie Einladungen an Kubaner von fiktiven Personen, führte die Anklagevertreterin an, um darzulegen, dass die Beschuldigten "die österreichischen Behörden" systematisch "hinters Licht führten". Um ohne Arbeit an Geld zu kommen, hätten die Beschuldigten einerseits die Kubaner finanziell ausgenommen und andererseits mittels Honorarnoten über nie erfolgte Behandlungen die Versicherung betrogen.

Bis zu 3000 Euro für Einladung

Bis zu 3000 Euro hätten die geschleppten Kubaner für eine solche Einladung, ohne die sie ihr Land nicht verlassen dürfen, bezahlt, führte Linder aus. Diejenigen Personen, die sich bereiterklärt haben, eine solche Einladung auszusprechen, hätten dafür um die 500 Euro kassiert, so die Staatsanwältin weiter. Diese sogenannten Einladungen sind notwendig für Kubaner, um ein befristetes Visum zu erhalten. Die einladende Person verpflichtet sich damit, für die Dauer des Aufenthalts für den Lebensunterhalt des Gastes aufzukommen.

Verteidiger Michael Kramer sah in den Ausführungen der Staatsanwältin ein "Sammelsurium an Spekulationen" und übte heftige Kritik an der Arbeit der Polizei im Ermittlungsverfahren. Er stellte den Vorwurf in den Raum, dass die Geständnisse bei der Polizei durch die massive Ausübung von Druck zustande gekommen seien. "Es gibt keine Opfer", meinte Kramer. Die Einladungen seien ausschließlich im Bekannten- und Verwandtenkreis ausgesprochen worden.

Zwei Hauptangeklagte nicht erschienen

Nur einer der Angeklagten hatte sich schuldig bekannt, die anderen sechs nicht schuldig. Die zwei Hauptangeklagten Kubanerinnen erschienen bisher zu keiner der Verhandlungen, sie dürften sich in die USA abgesetzt haben.

Die Ermittlungen in dem Verfahren dauerten rund drei Jahre und mündeten in einer mehr als 300 Seiten starken Anklageschrift. Im Zuge des Prozesses wurden rund 100 Zeugen einvernommen.

(APA)

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