Tierschützer-Prozess noch bis zum Jahr 2013?

VgT-Obmann Martin Balluch befürchtet, dass sich Prozess bis 2013 ziehen wird.
VgT-Obmann Martin Balluch befürchtet, dass sich Prozess bis 2013 ziehen wird.(c) Clemens Fabry
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Ein Jahr Tierschützer-Prozess. nach 75 Verhandlungsatgen sieht Angeklagter Martin Balluch die wesentlichen Punkte der Anklage widerlegt. Als "Wiedergutmachung" verlangt er ein Kastenstandverbot.

Ein Jahr Tierschützer-Prozess - der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat dies am Mittwoch zum Anlass genommen, wieder einmal auf das Verfahren und die eigenen Anliegen aufmerksam zu machen. Nach 75 Prozesstagen, 105 Zeugen und acht Sachverständigen sehe er die wesentlichen fünf Punkte der Anklage gegen die 13 Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation - u.a. das linguistische Gutachten und die angebliche Zusammenarbeit zwischen den angeklagten Vereinen - als widerlegt, resümierte der erstangeklagte VgT-Obmann Martin Balluch bei einer Pressekonferenz in Wien und forderte eine Einstellung des Verfahrens.

Für die Anklage müssen noch 20 Zeugen einvernommen werden. "Wenn das so weitergeht, wird die Anklagepräsentation noch weit in den Sommer hineingehen", meinte Balluch. Sollte Richterin Sonja Arleth das Verfahren nicht frühzeitig beenden, sondern die über 300 beantragten Zeugen der Verteidigung laden, werde sich der Prozess noch bis 2013 ziehen, schätzte der VgT-Obmann.

Als "Wiedergutmachung" für die jahrelangen Ermittlungen und den dadurch bedingten "Stillstand" im Tierschutz forderte der VgT vom Gesundheitsministerium ein Verbot der Kastenstandhaltung von Zuchtschweinen. Eine diesbezügliche Kampagne wurde bereits 2006 begonnen und erregte mit einem durch Österreich tourenden, auffälligen Fahrzeug - dem "Grunz-Mobil" - auch die Aufmerksamkeit der Soko und des Verfassungsschutzes. Das "Grunz-Mobil" fand laut Angeklagten sogar Eingang in den Verfassungsschutzbericht des Jahres 2008. Der Elftangeklagte sprach am Mittwoch von einer "lächerlichen Kriminalisierung" dieser Tour: "In deren Augen haben wir die Gegend unsicher gemacht".

Die in der Tierhaltungsverordnung erlaubte Kastenstandhaltung widerspreche dem Tierschutzgesetz, weshalb auch die Volksanwaltschaft auf eine Änderung dränge, erklärte eine Kampagnen-Mitarbeiterin des Vereins. Einer Studie des VgT aus dem Jahr 2006 zufolge würden 72 Prozent der Zuchtsauen ununterbrochen in den gerade einmal körpergroßen Metallkäfigen gehalten. 98 Prozent müssten ihre Ferkel in Abferkelgittern zur Welt bringen. Dies rufe bei den Tieren schwere gesundheitliche und psychische Probleme hervor, erklärte sie. Auch dass die Muttersäue weder ihr Nestbauverhalten ausleben noch sich um die Ferkel kümmern können, sei mit großem Stress verbunden.

Man erwarte in den kommenden Tagen einen Entwurf vom Gesundheitsministerium mit einer Neuregelung, so Balluch. Weil 2013 ohnehin EU-weit eine Umstellung hinsichtlich der Zeit, die die Tiere in solchen Käfigen verbringen dürfen, anstehe, fordere man gleich ein totales Verbot. In der Schweiz, Großbritannien und Schweden sei dies auch bereits der Fall, führte der Erstangeklagte aus.

(APA)

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