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Vorratsdaten: Mehr Kontrollen bei Justiz und Polizei

07.04.2011 | 18:42 |  ANDREAS WETZ (Die Presse)

Regierungsparteien bessern bei umstrittener Speicherung von Telekommunikationsdaten nach. In Planung ist u.a. ein zentrales Register, in der alle Behördenanfragen registriert werden.

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Wien. Während Schwedens Parlament die von der EU geforderte Speicherung aller Telekommuniktionsdaten seiner Bürger zuletzt wegen massiver Grundrechtsbedenken abgelehnt hat, will Österreichs Regierung die sogenannte Vorratsdatenspeicherung Ende April vom Nationalrat beschließen lassen. Zwar gibt es insbesondere im SP-Klub auch Skeptiker, es gilt aber als fix, dass sich keiner von ihnen gegen die Parteilinie stellen wird. Einige Entschärfungen im Gesetzestext sollen den Kritikern nun die Argumente nehmen.

So sollen ausnahmslos alle Anfragen von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten an die Telekom-Betreiber (wer hat wann und mit wem via Telefon, Handy oder Internet kommuniziert) zentral kanalisiert und dokumentiert werden. Karin Hakl, Telekom-Sprecherin der ÖVP, brachte am Donnerstag im zuständigen Parlamentsausschuss einen entsprechenden Antrag ein.

Der Plan ist, so ein unverhältnismäßig großes Interesse der Behörden am Kommunikationsverhalten der Bürger gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wenigstens ein Mal im Jahr soll die zentrale Protokollierungsstelle nämlich dem Parlament berichten. Und das detailliert. Jede Anfrage nach Auskunft über die Vorratsdaten eines Bürgers muss dabei begründet (Verdacht) sein, inklusive Angabe über das vermutete Delikt. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass für die Auswertung von IP-Adressen der Verdacht auf Kinderpornografie zu häufig als Vorwand benutzt wird. Eben diese Begründung nimmt die Maßnahme nämlich von einer richterlichen Genehmigung aus. Zusätzlich soll die Datenschutzkommission in das Anfrageregister Einsicht nehmen dürfen.

 

Staatsanwalt prüft Staatsanwalt

Wie von einigen Abgeordneten zu erfahren war, laufen hinter den Kulissen die Vorbereitungen zu weiteren Kontrollmechanismen. So ist u.a. geplant, dass die staatsanwaltliche Anordnung zur Auswertung einer IP-Adresse nicht nur von einem, sondern wenigstens zwei Anklagevertretern unterzeichnet werden muss (Vieraugenprinzip). Auch diese Maßnahme soll möglichem Übereifer Einzelner präventiv vorbeugen. Zusätzlich ist beabsichtigt, die missbräuchliche Verwendung der ermittelten Daten nicht nur dienstrechtlich (Bruch des Amtsgeheimnisses), sondern auch strafrechtlich (verbotene Veröffentlichung) zu bestrafen. Möglich sind Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten.

Laut „Presse“-Informationen dürften sich SPÖ und ÖVP über die Änderungen einig sein. Nicht ausgeräumt werden dadurch jedoch die grundrechtlichen Bedenken namhafter Experten zum neuen Gesetz an sich. Auch Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten fürchten um schutzwürdige Interessen von Patienten, Mandanten und Informanten.

Auf einen Blick

Die Vorratsdatenspeicherung hat Änderungen in Sicherheitspolizeigesetz (SPG), Strafprozessordnung (StPO) und Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Folge. Sechs Monate lang wird gespeichert, wer wann wie lange mit wem kommuniziert hat. Inhaltsdaten (Text eines Mails, Telefongespräch selbst) sind ausgenommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2011)

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8 Kommentare
Gast: edwin1221
11.04.2011 08:20
0 0

skurill

finde ich, dass 4 wochen lang die gesamte österr. presselandschaft wg problemen in einme AKW auf einer insel - 8.300 km entfernt - hysterisch herumheult, als würde diewelt morgen untergehen.

die VDS wird allerdings von einzelnen medien (und das nur in sehr kleinem ausmaß) aufgegriffen. dabei ist die VDS das, was jeden von uns unmittelbar betreffen wird. und nicht 2 verstrahlte fischlein, die es vielleicht bis nach ösistan schaffen werden.

2 0

die sollen sich mal lieber um die illegalen afrikaner und araber kümmern

statt unter uns phantome zu jagen

Gast: iokukawa
10.04.2011 04:47
1 1

wir haben eine regierung die die menschenrechte abschafft.

daraus folgt, wir haben eine menschenrechtswidrige regierung.

daraus folgt, entweder menschenrechte oder diese regierung.

wir haben die wahl.

Gast: essay
09.04.2011 21:35
0 1

Bitte auch Anfragen der Kirchenbeitragsstellen festhalten !!!

Es geht nicht an, wenn dort z.B.
"ehrenamtliche" MitarbeiterInnen eingesetzt werden, deren eigener Hauptberuf (oder der des Ehegatten) Immobilienmakler ist.
Langjährige Mieter in Altbauobjekten wundern sich dann plötzlich, woher ihr Gegenüber ihre Einkommenssituation kennt.

Gast: G.W.
09.04.2011 18:22
0 0

Bedauerlichk

Dies wäre ein Thema, der abgehobenen Brüsseler Bürokratie so wie Schweden es wagt, einmal die kalte Schulter zu zeigen. Der Werdegang dieser Angelegenheit lässt aber leider den Verdacht aufkommen, dass österreichische Politiker/innen möglicherweise diese Gelegenheit gerne aus Eigennutz ergreifen, um leichter Daten zu erlangen, auch um den Preis der Aushölung von Grundwerten der Bürger. Nicht umsonst wurden schwerwiegende Einwände des Verfassungsdienstes unwirsch beiseitegeschoben.

Gast: Klaus
09.04.2011 09:51
0 1

Qualifikation?

Was qualifiziert denn die Frau Hackl denn? Die zweimalige Quote? Frau und aus dem Westen?

"göh, da brauchma a Frau, a fesche wenn's geht, bissal Jung waret recht - nit so schaich wia die oan Weiba. Und wenn sie nit von dooo is dann warat des a gonz guat ... ahh ... aus Tirol ... guat, dann gebn deh do a wida a Ruah ... wooos? de woas von Telekomunikazion nix? ... des isch egal ... wir hobn a koa Ohnung, oba de isch jung, die jugen Leit homm eh olle a Händie und Kombutta ... de kennen eana aus."

Gast: Nemo sibi tantummodo errat, sed alieni erroris et causa et auctor est!
07.04.2011 23:22
1 1

Vieraugenprinzip???

Was sollen 4 schwarze ÖVP-Augen sehen, als das was sie sehen wollen/müssen???

Gast: Steuerzahler23
07.04.2011 19:50
2 0

Wie wäre es, den Überwachungsschwachsinn..

einfach sein zu lassen, anstatt die Überwacher zu überwachen etc.