Kinderschänder musste nicht ins Gefängnis

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Symbolbild: Hanschellen.(c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
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Der Wiener Neustädter musste seine Haftstrafe wegen Klaustrophobie und depressiver Störung nicht antreten. Nun soll er wieder zugeschlagen haben.

Wien/Red. Er ist seit zwei Jahren rechtskräftig als Kinderschänder verurteilt, ins Gefängnis musste er allerdings nicht. Weil er unter Klaustrophobie und einer depressiven Störung leidet, blieb dem 46-Jährigen der Antritt einer vierjährigen Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und versuchter Vergewaltigung bisher erspart.

Nun wurde der Mann erneut festgenommen, weil er wieder in Verdacht steht, Kinderpornos angefertigt und mit Jugendlichen gegen Entgelt sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung nach einer anonymen Anzeige fanden die Ermittler Anfang Mai zahlreiche Datenträger und Fotos mit kinderpornografischen Inhalten. Zudem soll er sich in Inseraten als Privatlehrer und Kindermasseur angeboten haben. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Sollte der Mann neuerlich verurteilt werden, seinen Zustand aber beibehalten, müsse man ihn wieder freilassen – auch wenn das sehr unbefriedigend sei, so ein Gerichtssprecher. Ein Sachverständiger soll jetzt erneut den Gesundheitszustand des Mannes überprüfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10. Mai 2011)

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