Regierung zieht UVP-Reformpläne zurück

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Der VfGH stellt fest, dass Umweltverfahren keine zweite Instanz brauchen. Bures: "Der Infrastruktursenat ist damit hinfällig." Kritik an der Entscheidung kommt von Umweltorganisationen.

Wien/Gr. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gestern eine Entscheidung bekannt gemacht, die nicht nur die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) konterkariert, sondern auch eine geplante Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung obsolet macht. SPÖ und ÖVP hatten vor Kurzem Pläne für eine neue Behörde, den Inftrastruktursenat, vorgelegt, die Berufungen gegen Großprojekte wie Semmering- oder Brennerbasistunnel entscheiden sollte – allerdings just im Infrastrukturministerium, das solche Projekte selbst initiiert und in erster Instanz bewilligt.

Notwendig war das, weil der VwGH im Herbst entschieden hat, dass ein Verfahren nur im Ministerium nicht europarechtskonform sei. Genau dem hat der VfGH jetzt widersprochen und einen Bescheid von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) aufgehoben, der das Brennerbasistunnel-Verfahren mit der VwGH-Rechtsprechung konform machen sollte.

Die Ministerin freut sich über die Entscheidung: „Die Rechtsunsicherheit der letzten Monate ist beseitigt“, damit sei auch die Errichtung des Infrastruktursenates hinfällig. Kritik an der Entscheidung kommt von Umweltorganisationen: „Es gibt jetzt keine Möglichkeit, Entscheidungen des Ministeriums inhaltlich zu prüfen“, sagt Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2011)

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