Kampusch: Zwei Staatsanwälte vor Ermittlungsrichter

Natascha Kampusch
Natascha Kampusch(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. Heute sollen gleich zwei Ankläger befragt werden. Noch im Juli soll das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden.

Fünf Staatsanwälte müssen wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs in der Causa Kampusch vor einem Ermittlungsrichter Rede und Antwort stehen - am heutigen Montag sind gleich zwei hochrangige Juristen dran: Otto Schneider, der ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, und Gerhard Jarosch, der Präsident der Staatsanwälte-Vereinigung, werden heute vom Innsbrucker Richter Georg Putz befragt.

Am Donnerstag soll mit Hans-Peter Kronawetter, dem damaligen ermittelnden Staatsanwalt in der Causa Kampusch, der fünfte und letzte Beschuldigte einvernommen werden. Bisher wurden zwei Beschuldigte, Werner Peischl, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), und Thomas Mühlbachler, der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Kampusch-Sonderermittler, einvernommen. Beide hätten sich für ihn "überraschend" der Aussage entschlagen, erklärte der Ermittlungsrichter. Putz sagte zudem, dass die beiden Staatsanwälte ursprünglich "überhaupt nicht kommen" wollten. "Aber als ich ihnen dann androhte, sie wie jeden anderen Beschuldigten in so einem Fall vorführen zu lassen, sind sie doch erschienen", hatte der Richter erklärt.

Verfahren bis Ende Juli abschließen

Putz will bis Ende Juli die Ergebnisse der Beweisaufnahmen der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermitteln. Neben den Staatsanwälten sollen noch vier weitere Zeugen einvernommen werden, unter anderem die Wiener Strafrechts-Professorin Susanne Reindl-Krauskopf, einst Mitglied der Evaluierungskommission in der Causa Kampusch.

Bisher wurden fünf Zeugen einvernommen. Unter ihnen waren im Mai und Juni Ludwig Adamovich, der ehemalige Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), und Johann Rzeszut, der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Beide wollte damals keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte lediglich, dass das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck "in guten Händen" sei.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck werde nach der Übermittlung der Ergebnisse prüfen, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht, sagte Putz. In ersterem Fall entscheide die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werde. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht auch an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage bzw. Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter.

(APA)

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