Kampusch: Ermittlungen gegen Juristen abgeschlossen

Ermittlungsakt KAMPUSCH Amtsmissbrauch
Ermittlungsakt KAMPUSCH Amtsmissbrauch(c) EPA (Laszlo Beliczay)
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Fünf Staatsanwälten wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Die Beweisaufnahme ist nun abgeschlossen. Bis September könnte es eine Anklage geben.

Ermittlungsrichter Georg Putz vom Innsbrucker Landesgericht hat die Beweisaufnahme im Fall Natascha Kampusch abgeschlossen und den Akt an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt. Fünf teils hochrangigen Staatsanwälten wird unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen. In den vergangenen Monaten hat Putz sowohl die Beschuldigten als auch Zeugen wie Ludwig Adamovich und Johann Rzeszut, beide Mitglieder der Kampusch-Kommission, einvernommen.

Bis Anfang September soll entschieden werden, ob die Beweisaufnahme ausreiche und ob gegen die Staatsanwälte Anklage erhoben werde. Neben den Vernehmungsprotokollen würden auch bei Gericht eingelangte Stellungnahmen und Unterlagen zur Prüfung herangezogen. Zum Inhalt der Ermittlungsergebnisse wollte Hansjörg Mayr, der Sprecher der Anklagebehörde, keinen Kommentar abgeben.

Beschuldige entschlugen sich der Aussage

Am vergangenen Freitag war die einzige Zeugin der Entführung im Jahr 1998, eine heute 25-jährige Frau, vernommen worden. Sie hatte lange Zeit von zwei Tätern gesprochen und diese Aussage 2009 revidiert. Die Entführungszeugin hatte ursprünglich gegenüber der Polizei ausgesagt, als damals Zwölfjährige zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die zehnjährige Kampusch in ein Auto gezerrt hätten.

Zwei der beschuldigten Staatsanwälte, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl, und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Sonderermittler in der Causa Kampusch, Thomas Mühlbacher, hätten Ende Juni in Innsbruck einvernommen werden sollen. Beide entschlugen sich "überraschend" der Aussage, erklärte Putz damals. Diese und weitere Aussagen des Richters sorgten justizintern für Aufregung. Pleischl brachte einen Ablehnungsantrag gegen Putz ein, dem kurz darauf vom Landesgericht Innsbruck nicht stattgegeben wurde.

(APA/Red.)

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